Beihilfeergänzungsversicherungen
Beihilfeergänzungsversicherungen sind Tarife privater Krankenversicherer, die sich nur an Personen mit Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst richten. Staatsbedienstete, also Richter und Beamte, haben im Normalfall keine Krankenversicherung im üblichen Sinne. Für sie zahlt der Dienstherr im Krankheitsfall einen Teil der Kosten…
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