Die Sozialversicherung ist ein Verbund von verschiedenen Trägern, die sich wie folgt zusammensetzen: gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) und die Arbeitslosenversicherung (AV), die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) und die gesetzliche Pflegeversicherung (GPV).
Die Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem. Daher stammt auch der „eingebürgerte“ Begriff: „gesetzliche Sozialversicherung“. Die Beiträge an die Sozialversicherungsträger werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt und bemessen sich zumeist an den Bruttolöhnen bzw. –gehältern, wobei es unter den jeweiligen Trägern unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen gibt.
Die Rechtsgrundlage der Sozialversicherung ist im SGB (Sozialgesetzbuch) niedergeschrieben. Die Sozialversicherung ist eine bedeutende Säule zur Sicherung des sozialen Friedens und der Kultur in Deutschland. Sie soll das Prinzip der Solidarität repräsentieren. Dieses sogenannte Solidaritätsprinzip sagt aus: Alle zu versichernden Lebensrisiken, wie z.B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, das Alter und Betriebsunfälle werden durch die Beitragszahler, das sind die Versicherten, gemeinsam, also solidarisch, getragen. Dabei ist es – mit Ausnahmen – weitgehend egal, welchen Job man ausübt, ob man bei einem Stromanbieter tätig ist, als Steuerberater bzw. Unternehmensberater Businesspläne und Existengründungen prüft und unterstützt, sich als Banker mit Fragen der Baufinanzierung auseinandersetzt oder online den Verkauf von Tickets für Musicals fördert.
Die ersten Grundmauern der Sozialversicherung in Deutschland wurden vor rund 130 Jahren gelegt und seither stetig weiterentwickelt und an die jeweiligen Herausforderungen angepasst. In kaum einem anderen Land der Welt sind die Menschen gegen mögliche Lebensrisiken besser geschützt als in Deutschland. Viele Staaten beneiden uns um dieses – der Allgemeinheit dienende – soziale System der Sozialversicherung.