Beihilfeergänzungsversicherungen sind Tarife privater Krankenversicherer, die sich nur an Personen mit Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst richten. Staatsbedienstete, also Richter und Beamte, haben im Normalfall keine Krankenversicherung im üblichen Sinne. Für sie zahlt der Dienstherr im Krankheitsfall einen Teil der Kosten mittels Beihilfe, zum Beispiel für ambulante oder stationäre Behandlungen und Arzneien.

Die Beihilfe deckt in der Regel jedoch nicht die volle Höhe der angefallenen Krankheitskosten ab. Zur Deckung oder Reduzierung dieser verbleibenden, offenen Summe, können sich Staatsdiener in einer privaten Krankenversicherung zusätzlich versichern. Dazu dienen die Beihilfeergänzungsversicherungen. Da sie lediglich einen Restkostenbedarf zu decken hat, werden die oftmals auch als Restkostenversicherungen bezeichneten Tarife von vielen Versicherern vergleichsweise günstig angeboten.

Doch auch wenn die Beihilfetarife in der privaten Krankenversicherung eine Ergänzung zur Beihilfe darstellen, bedeutet dies nicht automatisch die Erstattung der gesamten Gesundheits- bzw. Krankheitskosten des Versicherten. Die Beihilfeergänzungsversicherungen sind nämlich bei einigen Versicherern so gestaltet, dass sie zu Gunsten eines günstigen Preises ein paar Prozent an Zuzahlungen des Versicherten beinhalten, sofern dieser eine der entsprechenden Leistungen in Anspruch nimmt. Diese können beispielsweise Inlays oder anderer hochwertiger Zahnersatz sein.

Darüber hinaus ist eine Vollerstattung für den einen oder anderen Versicherten womöglich auch gar nicht wünschenswert, da er lieber einen Selbstbehalt mit der Krankenversicherung vereinbart, der ihm bei den laufenden Beiträgen eine Ersparnis bringen kann.

Je nach Anbieter sind aber nicht nur vergünstigte Tarife bei den Beihilfeergänzungsversicherungen durch Selbstbehalte machbar, sondern auch durch Tarife als Grundabsicherung, die nur bei Bedarf durch weitere Zusatzversicherungen erweitert werden kann.

Siehe auch im Versicherung-Infoportal: