Die PKV Beihilfetarife sind spezielle Tarife der privaten Krankenversicherer (PKV). Sie sind für beihilfeberechtigte Personen gedacht, also für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Beamte und Richter, aber auch andere Angestellte des öffentlichen Dienstes in Deutschland, sind durch die Beihilfe ihres Dienstherrn abgesichert. Er übernimmt im Krankheitsfall einen Teil der Krankheitskosten, die zum Beispiel durch eine ambulante Behandlung oder einen Zahnarztbesuch anfällig geworden sind. Alles, was über die je nach Bundesland unterschiedliche Höhe der Beihilfe hinausgeht, hat der Beamte selbst zu tragen. Diese Kosten müssen aber in der Regel nicht selbst gezahlt werden, wenn ein Beihilfetarif bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen wird.

Unterschiedliche Leistungsumfänge je nach Versicherer

Die PKV Beihilfetarife, die von vielen privaten Krankenversicherern angeboten werden, sind teilweise unterschiedlich gestaltet. Auch wenn es hier preisliche Unterschiede gibt, gelten die Beihilfetarife der PKVs im allgemeinen als kostengünstig. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die PKV lediglich einen Rest der Kosten übernehmen muss. Deshalb werden die Beihilfetarife häufig auch als Restversicherungen bezeichnet.

Je nach privatem Krankenversicherer können Extras wie Naturmedizin und Behandlungen beim Heilpraktiker in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Wenn bei bestimmten Krankheitskosten ein Teil durch die Beihilfe abgedeckt werden kann, übernimmt die PKV häufig den Rest. Aber auch bei anderen Kosten, die von der Beihilfe nicht bezuschusst werden, kann sich der Beihilfetarif der PKV teilweise mit Zuzahlungen an den Kosten beteiligen.

"Beste Beihilfe" - und die Ergänzung durch PKV-Beihilfetarife | FOCUS-Money Artikel als PDF-Auszug bei Franke und Bornberg (https://www.franke-bornberg.de/uploads/media/MY46-Beihilfe_02.pdf)

„Beste Beihilfe“ – und die Ergänzung durch PKV-Beihilfetarife | FOCUS-Money Artikel als PDF-Auszug bei Franke und Bornberg (https://www.franke-bornberg.de/uploads/media/MY46-Beihilfe_02.pdf)

Besondere Angebote für Beamtenanwärter

Für junge Beamtenanwärter bieten einige Krankenversicherungen einen gesonderten, vergünstigten Tarif an. Er wird nicht selten mit dem Argument beworben, bei späterer Umtarifierung in den normalen Beihilfetarif keine erneute Gesundheitsprüfung des Versicherten zu fordern.

Neben dem Vergleich der Beihilfetarife der unterschiedlichen privaten Krankenversicherer kann es für Interessenten auch lohnen, einen Blick auf die zusätzlichen Vergünstigungen und Services zu werfen. So sind bei einigen Tarifen Selbstbehalte bzw. Beitragsrückerstattungen möglich, die unter Umständen sehr günstig für den Versicherten sein können. Gesundheitsberatungen, Informationsmaterial oder auch eine Hotline für Fragen rund um den Gesundheitsschutz können ebenso entscheidend sein bei der Wahl einer geeigneten Versicherung.

Beihilfetarife in der PKV | Weiterführende Ressourcen: