Beihilfebemessungssatz: Wie hoch ist die Beihilfe für wen in Beamtenhaushalten?
Der Beihilfebemessungssatz ist der prozentuale Anteil entstandener Krankheitskosten, welcher behilfeberechtigten Beamten und Richtern sowie deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen vom Bund oder den Ländern als Arbeitgeber, gewöhnlich als Dienstherr bezeichnet, erstattet wird. Im Beamtenverhältnis unterliegen die Dienstherren einer Alimentationspflicht gegenüber ihren Beamten….
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