Nicht selten müssen sich die Gerichte mit Streitigkeiten unter Eigentümern von Wohneigentumsgemeinschaften beschäftigen. Dabei können Probleme im menschlichen Miteinander ebenso zum Thema gemacht werden wie die Frage, ob ein Eigentümer sich ein von der Gesamtoptik des Hauses abhebenes Fenster einbauen lassen darf oder eine Markise anstelle eines Sonnenschirmes auf dem Balkon angebracht wird. Aber auch Streitigkeiten zwischen Eigentümer und Verwalter über die Abrechnung oder solche, wo ein Eigentümer gegen die Gemeinschaft vorgeht, werden oftmals Thema bei Gericht.
Selbst wenn man berücksichtigt, dass jede Partei ihre Kosten selbst tragen muss und die Gerichtskosten wie in den Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit üblich geteilt werden, kann ein solches Verfahren mitunter schon einige hundert Euro kosten, zumal die meisten Parteien sich anwaltlicher Hilfe bedienen. Diese Kosten können gespart werden, wenn eine Immobilien-Rechtsschutz abgeschlossen wurde. Sie trägt sowohl die Kosten des eigenen Anwalts sowie die Gerichtskosten. Sollten weitere Kosten z. B. durch einen Sachverständigen anfallen, würde die Immobilien-Rechtsschutz auch diese Kosten übernehmen, sollte das Gericht der Ansicht sein, dass diese von dem Versicherungsnehmer zu tragen sind.
Die Immobilien-Rechtsschutz ist eine selbstständige Versicherung, die meist nicht ohne eine Privat-Rechtsschutz abgeschlossen werden kann. Sie gilt allerdings nur für selbst genutzte Immobilien; bei Mietobjekten ist zusätzlich eine Vermieter-Rechtsschutz abzuschließen.
Die Prämien für eine Immobilien-Rechtsschutz liegen nicht besonders hoch; dennoch kann die Prämie niedrig gehalten werden, wenn der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung von 100,00 € pro Fall selbst zahlen muss. Oftmals entfällt diese Selbstbeteiligung, wenn sich das Verfahren durch eine anwaltliche Erstberatung erledigt hat. Die Laufzeit der Immobilien-Rechtsschutz beträgt mindestens ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. Bei Verträgen ab fünf Jahren Laufzeit gewähren einige Versicherer einen Prämienrabatt, der sich, gerade bei Abschluss mehrerer Versicherungen, durchaus lohnen kann.
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