Wer im Ausland einen Arzt aufsuchen musste, der wird angesichts der Rechnung am liebsten wieder krank werden. Denn nicht nur, dass die Arzthonorare im Ausland mitunter sehr viel höher sind als in Deutschland. Auch der Kampf mit der eigenen Krankenkasse nach der Rückkehr aus dem Ausland um die Erstattung der Rechnung wird für viele Menschen zur Geduldsprobe. So ist keineswegs klar, dass jede Arztrechnung aus dem Ausland auch bezahlt wird. Denn in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, werden die Arzthonorare dem Patienten erstattet. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den in Deutschland geltenden Honorarsetzen für Ärzte bzw. Krankenhäuser. Einen durchaus möglichen höheren Rechnungsbetrag muss der Versicherte dann aus eigener Tasche bezahlen.
So ist es nicht verwunderlich, dass alle Reiseveranstalter ihren Kunden bei Buchung einer Reise den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung empfehlen. Für Menschen, die sich öfters im Ausland aufhalten, ist sogar der Abschluss einer ganzjährigen Versicherung zu empfehlen.
Die Auslandskrankenversicherung vom ADAC – genannt „Auslands-Krankenschutz“
Der ADAC bietet eine solche Auslandskrankenversicherung an. Die Laufzeit kann der Versicherte dabei variabel wählen. Sie liegt nach unseren Infos zwischen zwei und 24 Monaten, sodass sie sich sowohl für einen Jahresurlaub wie auch für längere Auslandsaufenthalte eignet.
Das Leistungsspektrum der ADAC Auslandskrankenversicherung umfasst sowohl die ambulante als auch die stationäre Behandlung im Ausland. Dabei erhält der Versicherte die Leistungen wie ein Privatpatient; Operationen eingeschlossen. Der ADAC gibt in einer solchen Situation eine Zahlungsgarantie gegenüber dem Krankenhaus ab, damit die Behandlung gewährleistet ist.
Das gilt im übrigen auch für Zahnarztbesuche, wo nicht nur die schmerzstillende Behandlung sondern auch der provisorische Zahnersatz erstattet wird.
Spezielle Tarife für ADAC-Mitglieder
Zwar bietet der ADAC diese Auslandskrankenversicherung wie auch alle anderen Versicherungen jedem an. Als Automobilclub gewährt er aber seinen Mitgliedern spezielle Mitgliedertarife. Die Höhe ist gestaffelt nach Lebensalter und kann ab dem 66. Lebensjahr nur noch für 12 Auslandsmonate abgeschlossen werden. Wer noch zehn Jahre älter ist, erhält ohne ADAC-Mitgliedschaft gar keine Auslandskrankenversicherung beim ADAC mehr; als Mitglied ist dies für maximal 6 Auslandsmonate möglich.
Weiterführende Links im Web:
- www.adac.de/produkte/versicherungen/auslandskrankenschutzversicherung/auslandskrankenschutz/
- www.adac.de/_mmm/pdf/AKS_BEP_Bed_1686.pdf
- www.test.de/Chat-Auslandsreise-Krankenversicherung-Antwort-auf-Ihre-Fragen-4541070-0/