Abmahnung erhalten - hoffentlich ist eine Arbeitsrechtsschutzversicherung vorhanden... (© M&S Fotodesign)

Es fängt so schön an. Der neue Job macht Spaß und das Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen könnte nicht besser sein. Um zu zeigen, dass man den Arbeitsplatz auch wirklich verdient, hängt man sich richtig rein, bleibt abends auch mal länger im Büro. Nach einer Weile stellt sich dann heraus, dass die Überstunden nicht bezahlt werden. Es entsteht Unzufriedenheit und das Arbeitsklima leidet. Bis es irgendwann zum Bruch kommt. So beginnen viele arbeitsgerichtliche Streitigkeiten.

Egal, wie gut das Verhältnis zum Arbeitgeber am Anfang war, spätestens wenn es zu einer Abmahnung oder zu ausbleibenden Gehältern kommt, ist sich jeder selbst der nächste. Wenn eine Kündigung dann auch noch rechtswidrig ist oder der Arbeitgeber um die Abfindung feilschen möchte, landen die Parteien nicht selten vor dem Arbeitsgericht.

Und das kann teuer werden!

Kommt es im Arbeitsrecht zu einem streitigen Verfahren hat jede Partei ihre Anwaltskosten selbst zu tragen. Wenigstens im ersten Rechtszug. Und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das bedeutet, dass Sie selbst als Gewinner des Rechtsstreits auf nicht unerheblichen Kosten sitzenbleiben.

In einem solchen Fall werden Sie froh sein, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, die diese Kosten abdeckt.

Welche Kosten übernimmt die Arbeitsrechtschutzversicherung?

Im Streitfall können verschiedene Kosten anfallen. In den meisten Fällen bleibt es nicht bei den Anwalts- und Gerichtskosten. Oftmals müssen Gutachter oder Sachverständige hinzugezogen werden, die üblicherweise teure Gutachten erstellen. Hinzu kommen die Kosten für eventuelle Zeugen. Gemeint ist hier das sogenannte Zeugengeld, das eine Entschädigung für die Personen darstellt, die als Zeugen vor Gericht auftreten. Soll zunächst ein Mediationsverfahren durchgeführt werden, fallen auch hierfür Kosten an. Dies sind alles Kosten, die von der Rechtsschutzversicherung getragen werden.

Allerdings gibt es auch Fälle, in denen die Versicherung nicht leistet. Der Versicherungsschutz ist vor allem in den folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • Bei allgemeiner Rechtsberatung: Möchten Sie sich anwaltlich beraten lassen, ohne dass bereits ein Rechtsschutzgrund eingetreten ist, leistet die Versicherung nicht. In diesem Fall würde es sich um eine allgemeine anwaltliche Beratung handeln, die nicht Inhalt der Arbeitsrechtsschutzversicherung ist.
  • Bei Kündigung wegen einer Straftat: Kündigt Ihr Arbeitgeber das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis, weil Sie eine Straftat begangen haben, ist der Versicherer nicht verpflichtet, die Kosten hierfür zu übernehmen.
  • Bei Kündigungsandrohung: Wird Ihnen lediglich mit einer Kündigung gedroht, löst dies ebenfalls keinen Versicherungsschutz aus. Erst wenn die Kündigung tatsächlich ausgesprochen wurde, erhalten Sie Rechtsschutz von Ihrem Versicherer.
  • Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages: Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich um eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Nehmen Sie sich für die Abwicklung des Aufhebungsvertrages einen Anwalt, haben Sie die Kosten selbst zu tragen.
  • Bei fehlender Aussicht auf Erfolg: Bei Eintreten eines Versicherungsfalles wird die Versicherungsgesellschaft den Sachverhalt zunächst prüfen und die Erfolgschancen berechnen. Werden diese Erfolgschancen als zu gering eingeschätzt, kann der Rechtsschutz verweigert werden. Auch im Arbeitsrecht.

Außerdem werden keine Kosten übernommen, wenn es um Streitigkeiten bei kollektiven Arbeits- oder Dienstverhältnissen geht.

Wenn es vor das Arbeitsgericht geht, wird es häufig teuer... - Arbeitsrechtsschutzversicherungen können die Kosten auffangen helfen. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung ohne Wartezeit gibt es jedoch nicht. (© eschwarzer / Fotolia)

Wenn es vor das Arbeitsgericht geht, wird es häufig teuer… – Arbeitsrechtsschutzversicherungen können die Kosten auffangen helfen. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung ohne Wartezeit gibt es jedoch nicht. (© eschwarzer / Fotolia)

Für wen ist eine Arbeitsrechtsschutzversicherung geeignet?

Grundsätzlich lohnt sich eine Arbeitsrechtschutzversicherung für Angestellte, für Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes oder für Beamte, aber auch für Freiberufler oder Selbstständige. Mitglieder einer Gewerkschaft benötigen keine eigene Arbeitsrechtsschutzversicherung, da diese im Normalfall schon über die Gewerkschaft versichert sind.

Je nach Beruf können sich starke Unterschiede ergeben. Aus diesem Grund werden Rechtsschutzversicherungen für einige Berufe speziell zugeschnitten. Es wird vor allem zwischen

  • Unternehmern und Freiberuflern,
  • Selbständigen,
  • Ärzten,
  • Angestellten und
  • Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes

unterschieden.

Rechtsschutzversicherungen sind keine Pflichtversicherungen. Der Abschluss ist stets freiwillig und stellt keine Verpflichtung dar, wie es beispielsweise bei der Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter der Fall ist.

Besonderheit:
Eine Arbeitsrechtschutzversicherung kann nur in Verbindung mit einer privaten Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Eine reine Arbeitsrechtsschutzversicherung gibt es nicht. Es handelt sich in jedem Fall um eine Zusatzversicherung.

Weitere Bausteine können sein:

  • Verkehrsrechtsschutz
  • Rechtsschutz über eigenen oder gemieteten Wohnraum
  • Vermietungsrechtsschutz
  • Rechtsschutz in Ehesachen
  • Rechtsschutz für Unterhalt

Wie setzt sich die Höhe der Versicherungsbeiträge zusammen?

Familienstand

Wer nur für sich selbst eine Versicherung abschließt, bezahlt eine niedrigere Jahresprämie. Soll der Partner oder weitere Familienmitglieder mitversichert werden, erhöht sich der Beitrag entsprechend. Kinder sind aber in den meisten Fällen automatisch inbegriffen. Wer Kinder hat, sollte die Tarife dahingehend vergleichen.

Selbstbeteiligung

Eine höhere Selbstbeteiligung führt zu niedrigeren Beiträgen. Wer bereit ist, sich im Schadenfall mit einem Betrag von 150 Euro bis 500 Euro zu beteiligen, wird mit einer Ersparnis bei der Jahresprämie belohnt. Wenn Sie die Angebote der Versicherer vergleichen, können Sie bei der Höhe der Selbstbeteiligung etwas spielen. Auf diese Weise können Sie die Preisunterschiede sofort sehen.

Laufzeit

Viele Versicherer geben Nachlässe, wenn der Versicherungsnehmer einen Vertrag über mehr als ein Jahr abschließt. Oftmals gibt es hierfür Rabatte von 10 %.

Schadenfreiheit

Wenn ein Versicherungsnehmer bereits eine mehrjährige Vorversicherung hatte und in dieser Zeit schadenfrei geblieben ist, geben Versicherer ebenfalls einen Nachlass auf den Jahresbeitrag.

Deckungssumme

Auch bei der Deckungssumme ergeben sich große Unterschiede für die Beitragshöhe. Empfohlen wird grundsätzlich eine Deckungssumme in Höhe von mindestens 300.000 Euro, besser wären 500.000 Euro. Da im Falle eines Rechtsstreits schnell hohe Kosten anfallen können, sollte an diesem Punkt nicht gespart werden.

Strafkaution

Sofern Maßnahmen zur Strafverfolgung gegen den Versicherungsnehmer ergriffen werden, kann die Versicherungsgesellschaft ein Kautionsdarlehen zur Verfügung stellen. Die Höhe dieses Darlehens wirkt sich auch wieder auf den Versicherungsbeitrag aus.

Folgeereignistheorie

Dies ist ein interessanter Punkt, der berücksichtigt werden sollte. Bei der Folgeereignistheorie geht es um das Prinzip von Ursache und Wirkung. Die Versicherer setzen stets voraus, dass zwischen Schaden und Ursache ein kausaler Zusammenhang besteht. Diese Vorgabe wird auch als Kausalereignistheorie bezeichnet. In der üblichen Reihenfolge entsteht die Ursache nach Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.

Viele Versicherer decken allerdings auch Schadenfälle ab, deren Ursache vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten ist. Man spricht dann von der Folgeereignistheorie.

Zahlweise

Am günstigsten ist Arbeitsrechtschutz per jährlicher Zahlweise. Wird die Jahresprämie auf zwei oder mehrere Zahlungen gestückelt, erheben die meisten Versicherer einen Aufschlag. Demnach lässt sich auch hier einiges sparen.

Was ist mit den Wartezeiten?

In den meisten Fällen gilt bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zunächst eine Karenzzeit. Wenn es also innerhalb dieser Wartezeit zu einem Schadenfall kommt, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. Bei einigen Rechtsschutzversicherungen gilt sogar eine Karenzzeit von mehreren Jahren. Beim Scheidungsrechtsschutz zum Beispiel sind Wartezeiten von bis zu drei Jahren möglich. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit abschließen möchten, sollten Sie die verschiedenen Policen gründlich vergleichen.

Die Länge der Wartezeit richtet sich nach der Höhe der Kosten, die durch einen Rechtsstreit entstehen können. Je teurer ein Rechtsstreit, desto länger ist üblicherweise die Karenzzeit.

Allerdings gibt es auch Bereiche, in denen keine Wartezeiten bestehen und in denen Sie sofort Versicherungsschutz erhalten. Dies gilt beispielsweise für den Verkehrs- oder den Strafrechtsschutz. Es kann schnell zu Unfällen oder Straftaten kommen, auf die man als Versicherungsnehmer keinen Einfluss nehmen kann. Jeder kann völlig unvermittelt zum Opfer werden, sodass Wartezeiten dem Opferschutz entgegenstehen würden. Aus diesem Grund ist in solchen Fällen der Rechtsschutz sofort zu gewähren.

In anderen Bereichen ist die Verkürzung oder sogar die Umgehung der Wartezeit möglich. So sind einige Versicherer bereit, gegen die Zahlung eines Aufpreises die Wartezeiten zu verkürzen. Eine andere Möglichkeit besteht im Versicherungswechsel. Wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung besitzen, können Sie den Versicherer wechseln. In diesem Fall wird der neue Versicherer in der Regel keine Wartezeit verlangen. Zu beachten ist hier lediglich, dass Sie einen durchgehenden Rechtsschutz ohne Unterbrechung haben. Schon ein Tag Unterbrechung würde eine erneute Wartezeit verursachen.

Gibt es eine Arbeitsrechtsschutzversicherung ohne Wartezeit?

Nein. Im Arbeitsrecht gilt immer eine Karenzzeit von drei Monaten, die weder umgangen noch verkürzt werden kann. Die oben genannten Vorgehensweisen finden in diesem Fall keine Anwendung, sodass es nicht möglich ist, eine Arbeitsrechtschutzversicherung ohne Wartezeit abzuschließen.

Im Arbeitsrecht können Streitigkeiten durch eigenes Verhalten oftmals vermieden oder beigelegt werden. Nur selten entstehen Konflikte aus dem Nichts, so dass die Regelungen für Rechtsschutzversicherungen im Arbeitsrecht vorsehen, dass der Rechtsschutz nicht sofort gegeben sein muss.

Merken Sie sich bitte: Eine Arbeitsrechtschutzversicherung ohne Wartezeit gibt es nicht!

Wenn ein Versicherer mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung ohne Wartezeit wirbt, ist also in der Regel Vorsicht geboten. Sie sollten die entsprechende Police ganz genau überprüfen.

Ohnehin ist es von Vorteil, die Anbieter von Rechtsschutzversicherungen gründlich miteinander zu vergleichen. Je nach Versicherer und Rechtsgebiet ergeben sich hier große Unterschiede. Die größten beziehungsweise bekanntesten Anbieter sind:

Die Versicherer bieten verschiedene Tarife an. Wer sich für eine Rechtsschutzversicherung entscheidet, sollte vor allem die einzelnen Tarifdetails vergleichen.

Wichtig ist in jedem Fall auch, genau abzuwägen, welche Tarifbausteine im Rechtsschutz man wirklich braucht. Jedes Element treibt die Prämie. Siehe zu Einzelbausteinen auch:

Bzgl. Informationen zu einzelnen Anbietern siehe auch hier: