Dass es zwischen Mieter und Vermieter oft zu Streitigkeiten kommen kann, ist heutzutage leider keine Seltenheit mehr. Oft treten die Unstimmigkeiten auf, wenn das Mietverhältnis bereits gekündigt ist und der Auszug des Mieters ansteht. Aber auch noch während der Mietzeit kann es immer wieder zu Streitigkeiten kommen – Potenzial gibt es auf diesem Gebiet schließlich reichlich.

Doch was genau ist die Mietrechtsschutzversicherung?
Die Mietrechtsschutzversicherung kommt für alle Kosten auf, die anwaltlicher Beistand für eine Mietrechtangelegenheit oder sogar ein Gerichtsverfahren in diesem Gebiet nach sich ziehen. Das kann zum Beispiel der Widerspruch gegen eine Kündigung sein, die vom Vermieter ausgesprochen worden ist, die Geltendmachung von Mängeln, die auf Kosten des Vermieters zu beseitigen sind, oder auch nur die Beanstandung der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Unter gewissen Umständen und je nach Art der Mietrechtsschutzversicherung greift sie auch bei Streitigkeiten unter Mietern.

Zwar muss der Mieter bei der Mietrechtsschutzversicherung anfragen, ob die Kosten für einen ganz konkreten Fall übernommen werden, doch wenn die Versicherungsgesellschaft Aussicht auf einen positiven Ausgang hat, wird sie der Kostenübernahme ohne Zögern zustimmen. Lediglich absolut aussichtslose Streitfälle können von der Gesellschaft abgelehnt werden.

Wenn der Versicherungsnehmer von der Mietrechtsschutzversicherung grünes Licht bekommen hat, die Kosten also problemlos übernommen werden, kann der Mieter einen Anwalt seiner Wahl aufsuchen, um sich zunächst professionell beraten zu lassen oder einen Streitfall anzustreben.

Um den zu zahlenden Beitrag zur Mietrechtsschutzversicherung möglichst gering zu halten, kann eine Selbstbeteiligung pro Streitfall vereinbart werden, die vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden muss. Die Versicherung übernimmt dann alle Kosten, die über diese Selbstbeteiligung hinausgehen. Anwälte rechnen dann in der Regel direkt mit der Mietrechtsschutzversicherung ab.