Im Rahmen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung, die Versicherte bei Verkehrsunfällen oder bei Schadenersatzansprüchen im Verkehr rechtlich unterstützt, können Versicherte sowohl eine Fahrzeugrechtsschutzversicherung wie auch eine Fahrerrechtsschutzversicherung abschließen.

Die Fahrzeugrechtsschutzversicherung deckt die Risiken ab, die bei einem im Versicherungsantrag genannten Fahrzeug entstanden sind. Hierbei sind die jeweiligen Fahrzeuge auch dann rechtlich abgesichert, wenn sie nicht vom Fahrzeughalter gefahren werden, sondern wenn eine Vermietung stattfindet oder die Fahrzeuge berechtigten Dritten überlassen werden.

Fahrer, die nur in wenigen Fällen mit ihrem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, können daher keine Fahrzeugrechtsschutzversicherung abschließen. Für diese Personengruppe empfehlen Versicherungen wie die ROLAND Rechtsschutzversicherung oder die Advocard Rechtsschutzversicherung den Abschluss einer Fahrer-Rechtsschutzversicherung. Sie schützt nicht ein bestimmtes Fahrzeug, sondern eine Person, die im Straßenverkehr im Auto unterwegs ist. Dabei kann es sich um ein geliehenes, gemietetes oder geleastes Fahrzeug handeln, selbst bei Fahrten mit dem Betriebsfahrzeug sind Personen mit einer Fahrer-Rechtsschutzversicherung geschützt. Und sofern der Versicherte einmal nicht mit dem Auto unterwegs ist, sondern am Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer teilnimmt, ist der Versicherungsschutz ebenfalls gegeben.

Eine solche Versicherung eignet sich somit für Menschen, die selbst kein Fahrzeug besitzen. Auch Jugendliche, die das Auto ihrer Eltern nutzen oder die ihr Auto aufgrund günstigerer Versicherungsprämien auf Vater oder Mutter zugelassen haben, können sich mit der Fahrer-Rechtsschutzversicherung absichern. Diese Versicherung übernimmt im Ernstfall, zum Beispiel bei einem Unfall, einem unberechtigt ausgestellten Strafzettel oder bei Ansprüchen Dritter in Folge eines Unfalls die Kosten für die anwaltliche Beratung sowie die eventuell notwendigen Gerichtskosten. Werden zur Urteilsbegründung die Fakten von Sachverständigen oder die Aussagen von Zeugen benötigt, übernimmt die Versicherung auch diese Kosten, wenn sie für das Verfahren entscheidend sind. Die Versicherungen versprechen dabei, dass mit einer Fahrer-Rechtsschutzversicherung jeder Autofahrer sein Recht geltend machen kann. Sofern die einzelnen Ansprüche unberechtigt sind, haben Autofahrer natürlich auch die Möglichkeit, diese Ansprüche abzuwehren, die Kosten trägt die Rechtsschutzversicherung.

Beim Abschluss einer Fahrer-Rechtsschutzversicherung sollten Versicherungsnehmer darauf achten, dass die Versicherung in vielen Bereichen leistet und nicht etwa Einzelbereiche ausschließt. Zudem schränken einige Versicherungen das Recht auf eine freie Anwaltswahl ein, indem lediglich Vertragsanwälte bei Schäden aufgesucht werden können.