Auch wenn man ein friedfertiger Mensch ist, kann man schon mal in Streitigkeiten verwickelt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um private Streitigkeiten handelt oder ob man eventuell Ärger mit einer Behörde hat. In der Regel werden solche Streitigkeiten von Anwälten ausgefochten. Diese Anwälte kosten meist sehr viel Geld. Da kann man sich glücklich schätzen, wenn man über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung verfügt. So ist man in der Regel mit einer Familienrechtsschutzversicherung in den meisten Fällen rundum abgesichert, wenn es um das Thema Rechtsstreit geht. Dabei ist jedoch nicht nur der Versicherungsnehmer selbst geschützt. Wie es der Name schon vermuten lässt, erstreckt sich dieser Schutz auf die gesamte Familie, die zum Hausstand des Versicherungsnehmers gehört.

Wie bei den meisten Formen einer Rechtsschutzversicherung so gilt auch für die Familienversicherung in dieser Sparte, dass man den Rechtsschutz den eigenen Bedürfnissen anpassen kann. Im Normalfall ist der Umfang einer Familienrechtsschutzversicherung schon recht umfassend. Er deckt größtenteils alle Sparten ab, die sich aus dem Privatrecht heraus ergeben. So sind alle Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, die mit diesem in einem Haushalt zusammenleben in Fällen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts geschützt, aber auch das Familienrecht wird hier im Leistungsumfang mit abgedeckt. In den meisten Fällen erstreckt sich der Schutz einer Familienrechtsschutzversicherung auch auf das Verkehrsrecht.

Wie bei allen Versicherungen dieser Art kann der Versicherungsnehmer indirekt auch Einfluss darauf nehmen, wie hoch der Beitrag für die Familienrechtsschutzversicherung ist. Dies kann man zunächst einmal über den Umstand regeln, ob man für den beantragten Schutz eine Selbstbeteiligung vereinbart oder nicht. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, dann hat dies in der Regel auch meist einen günstigen Beitrag zu Folge. Allerdings muss man auch für jeden Schadenfall – also für jeden Rechtsstreit – erst einmal die Summe des Selbstbehaltes zahlen, bevor dann auch die Rechtsschutzversicherung in Leistung geht. Das ist vor allen Dingen dann interessant, wenn man mal nur eine anwaltliche Beratung benötigt. Diese muss man in der Regel dann aus der eigenen Tasche bezahlen, da sich die Höhe der Beratungskosten meist innerhalb dieser Selbstbeteiligung befindet. Daher sollte man auch in der Frage der Selbstbeteiligung genau abwägen, wo man seine Prioritäten setzt.