„Zoff mit Nebenan ist BGV (badisch gut versichert)“. Mit diesem Slogan wirbt die Badische Rechtsschutzversicherung (BGV). Ihr Rechtschutzprodukt mit dem Namen proComfort soll nach eigener Aussage der neue Maßstab für gutes Recht sein.

Folgende Vorteile werden laut Eigenwerbung der BGV geboten:

  • eine Strafkaution in Höhe von EUR 200.000,00
  • telefonische Rechtsberatung, die auch in nicht versicherten Bereich kostenfrei ist
  • Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je Versicherungsfall
  • die schnelle Schadensbearbeitung durch qualifizierte Juristen

Zudem wirbt der Versicherer mit einer Wartefrist von nur drei Monaten im Arbeitsrechtschutz (vgl. den Artikel Arbeitsrechtsschutzversicherung ohne Wartezeit?) sowie mit einer als „Premium Service“ deklarierten Dienstleistung. Kunden, die von Arbeitslosigkeit betroffen werden, verspricht die BGV eine Beittragsbefreiung bis zu einem Jahr. Außerdem lockt der Versicherer mit einem niedrigen Beitrag für den Fall, dass ein variabler Selbstbehalt in Höhe von EUR 150,00 vereinbart wird.

Wer eine Rechtschutzversicherung bei der BGV abschließen möchte, kann zwischen zwei proComfort Tarifen wählen. Die umfassendere Variante bietet neben einem Versicherungsschutz für Privat- und Berufsrecht auch juristischen Beistand in Verkehrsangelegenheiten. Folgerichtig heißt dieser Tarif Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz proComfort. Der verkehrsrechtsfreie Tarif lautet lediglich Privat- und Berufs-Rechtsschutz proComfort. Im Falle einer Rechtsstreitigkeit bietet BGV nach eigenen Angaben Rechtsberatung per Telefon oder auf elektronischem Weg mittels Online Formularen an.

Als Beleg für die Qualität der von ihr angebotenen Rechtschutzversicherung verweist die BGV auf den Test der Zeitschrift Öko Test (Ausgabe 02/2011), in dem das Angebot der Versicherung für Privat-Berufs- Verkehrs- und Mietrechtschutz den ersten Platz belegte. Das Magazin Finanztest der Stiftung Warentest verlieh dem Rechtschutzangebot der BGV die Note „Gut“ (2,4) (Ausgabe 08/2009). Bei diesem Test waren 45 Tarife verglichen wurden, von denen sieben mit „Gut“ bewertet wurden. In 35 Fällen wurde ein „Befriedigend“ vergeben, während es dreimal ein „Ausreichend“ gab.