Wenn man viel unterwegs ist, dann empfiehlt es sich, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen. Schließlich besteht bei den Vielfahrern ein erhöhtes Risiko, auch mal in einen Unfall verwickelt zu werden. Wenn man an diesem Unfall auch keine Schuld haben sollte, so kann es mitunter doch zu Streitigkeiten mit dem Unfallgegner oder mit dessen Versicherung kommen. Wenn man dann versucht sein Recht durchzusetzen, kann dies eine kostspielige Angelegenheit werden, wenn man nicht über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung verfügt. Ein solches Angebot für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist der D.A.S. Verkehrsrechtsschutz.
Wer sich für eine Absicherung mit dem D. A. S. Verkehrsrechtsschutz entscheidet, der kann zwischen drei verschiedenen Optionen wählen. Die erste Möglichkeit sichert zunächst einmal den Versicherungsnehmer als Halter oder Eigentümer aller auf ihn zugelassenen Motorfahrzeuge ab. Den gleichen Schutz genießt der Versicherungsnehmer aber auch bei Fahrzeugen, die er kurzfristig angemietet hat. Auch als Fahrer fremder Fahrzeuge, sowie als Radfahrer und Fußgänger ist der Versicherungsnehmer versichert. Das gleiche gilt für alle Fahrer, die berechtigterweise mit einem Fahrzeug des Versicherungsnehmers unterwegs sind. Dabei erstreckt sich der Schutz des D. A. S. Verkehrsrechtsschutzes auf folgende Leistungen: Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz (nur in Verkehrssachen), Steuerrechtsschutz (Kfz-Steuer) vor Gerichten, Rechtsschutz in Vertragsangelegenheiten (z. B. Kaufvertrag eines Autos), Schadenersatzrechtsschutz (gültig als Fahrer fremder Fahrzeuge) sowie eine erweiterte Telefonberatung.
Die zweite Variante unterscheidet sich von der Ersten nur in der Hinsicht, dass der versicherte Personenkreis erweitert wird, denn es handelt sich hierbei um eine Familienversicherung. Demzufolge sind neben dem Versicherungsnehmer auch dessen Ehegatte und die minderjährigen Kinder versichert. Bei volljährigen Kindern, die noch nicht verheiratet sind, liegt der Versicherungsschutz vor, wenn diese als Fahrer von fremden Fahrzeugen auftreten.
Mit der dritten Möglichkeit aus dem D.A.S. Verkehrsrechtsschutz liegt der Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer nur als Fahrer von fremden Fahrzeugen vor oder aber als Fußgänger und Radfahrer. Zusätzlich wird die versicherte Person auch als Fahrgast (z. B. in öffentlichen Verkehrsmitteln) geschützt. Diese Form der Versicherung empfiehlt sich daher eigentlich nur für solche Personen, die über kein eigenes Kfz verfügen und daher nur mit fremden Fahrzeugen oder öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind.