Es ist weithin bekannt, dass die gesetzliche Rente alleine nicht den gewohnten Lebensstandard im Alter bewerkstelligen kann. Aus diesem Grund raten vielen Experten zu dem zusätzlichen Abschluss einer privaten Vorsorge. Hierbei bieten die unterschiedlichen Versicherer eine Vielzahl von interessanten Modellen, welche mitunter staatlich gefördert werden.
Eine dieser Formen ist die so genannte Erlebensfallversicherung. Selbige stellt sich als eine Variante der gängigen Lebensversicherung dar. Die Besonderheit hierbei soll es jedoch sein, dass die gewünschte Versicherungsleistung nur dann gewährt wird, wenn der Versicherte einen zuvor festgelegten Zeitpunkt erlebt und nicht bereits vorher verstirbt. Andernfalls erlischt der Anspruch auf die vertraglich festgesetzten Leistungen. In einem solchen Fall verfallen alle bereits eingezahlten Versicherungsbeiträge.
Um eine Erlebensfallversicherung für potentielle Kunden äußerst attraktiv gestalten zu können, werben die Anbieter mit einer höheren Ablaufleistung, als dies bei einer gewöhnlichen Lebensversicherung der Fall ist. In der Regel werden solche Erlebensfallversicherungen als Rentenversicherung abgeschlossen.
Die bei dieser Versicherungsform beinhalteten Tarifbestimmungen – Vorteile und Nachteile
Wenn man sich für die Nutzung einer Erlebensfallversicherung entscheidet, wählt man diese in der heutigen Zeit als eine Rentenversicherung. Hierbei profitieren beide Seiten von einem Abkommen. Der Versicherer muss seiner Pflicht der Erbringung der Leistungen im Todesfall vor einem festgelegten Zeitpunkt nicht nachkommen und der Versicherungsnehmer kann eine höhere Ablaufzeit für den Aufbau der privaten Altersvorsorge in Anspruch nehmen.
In der Regel wird der hierbei aufgesetzte Versicherungsvertrag als so genannte Summenversicherung abgeschlossen. Dies beinhaltet eine Garantie einer monatlich ausgezahlten Rente bis zu einem bestimmten Alter oder dem Lebensende, wenn der besagte Erlebensfall in Kraft tritt.
Hinzu kommt, dass man neben der höheren Ablaufzeit deutlich gestiegene Erträge in Anspruch nehmen kann. Dies ist nicht zuletzt auf die staatlichen Subventionen bei einer privaten Rentenvorsorge, wie dies beispielsweise bei der Riester- oder Rürup-Rente der Fall ist, zurückzuführen.
Eine Rürup-Rente ist meist eine solche Erlebensfallversicherung. Sie wird dann ausschließlich ausgezahlt, wenn der Versicherte ein bestimmtes Alter oder einen anderen festgelegten Zeitpunkt erlebt.
Die Riester-Rente hingegen zahlt häufig auch bei einem eintretenden Todesfall des Versicherten an die Hinterbliebenen die angesparten Beträge. Allerdings halten Vorsorge-Systeme mit einer Erlebensfallversicherung deutlich gehobenere Konditionen für den Versicherungsnehmer bereit. Eine solche Versicherungsform wird von beinahe allen Anbietern zur Verfügung gestellt, welche ihren potentiellen Kunden handelsübliche Lebensversicherungen anbieten.