Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung handelt es sich um eine klassische Rentenversicherung, wie sie von nahezu jeder Versicherungsgesellschaft in Deutschland angeboten wird. Versicherte haben dabei die Möglichkeit, über mehrere Jahre feste Versicherungsbeiträge oder aber einen Einmalbeitrag zu investieren, um dann zum Ende der Versicherungslaufzeit auf das angesparte Kapital zugreifen zu können. Je nach Wunsch kann der Versicherte dann entscheiden, ob das Kapital in einer Summe oder aber als lebenslange Rente verfügt werden soll. Um das Todesfallrisiko und damit den Verlust des Kapitals zu reduzieren, bieten viele Versicherungen den Abschluss einer Rentengarantiezeit an, die zwischen 5-20 Jahre betragen kann. In diesem Fall wird die monatliche Rente auch dann gezahlt, wenn der Versicherte bereits verstorben ist. Die Auszahlung erfolgt dann an die Hinterbliebenen.

Die aufgeschobene Rentenversicherung wird mit unterschiedlichen Laufzeiten angeboten. Sie kann bereits mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen werden, wobei Verfügungen auch vorzeitig möglich sind. Alternativ ist es aber auch möglich, über eine solche Rentenversicherung eine langfristige Kapitalanlage zu nutzen, deren Gelder dann im Alter zur Sicherung des Lebensstandards dienen. Sofern der Versicherte vor dem Ende des Vertragsablaufs verstirbt, werden die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt.

Aufgrund der möglichen kurzen Laufzeiten kann die aufgeschobene Rentenversicherung als Alternative zu klassischen Termingeldern abgeschlossen werden. Die Banken verkaufen diese Versicherungen mittlerweile als „Geldanlage bei einer Versicherung“. Die Rendite dieser Geldanlage ist zum einen abhängig von der Garantieversicherung der Unternehmen (aktuell 2,25% p.a.), aber auch von den erzielten Überschussanteilen. Daher ist beim Abschluss eines solchen Vertrages darauf zu achten, dass lediglich die garantierten Werte in jedem Fall ausgezahlt werden. Die Überschussanteile hingegen sind nicht garantiert, denn sie sind abhängig von den am Kapitalmarkt erzielbaren Erträgen, da die Versicherungen die Gelder ihrer Anleger am Kapitalmarkt investieren und daher von den Entwicklungen hier abhängig sind. Im negativen Fall können die Überschüsse anstatt der ausgewiesenen 4-5% durchaus nur 0,5-1% betragen, was sich dann auch negativ auf die Rendite auswirkt.

Zusätzlich gilt zu beachten, dass für Rentenversicherung kein Freistellungsauftrag eingereicht werden kann. Zum Ende der Vertragslaufzeit sind demnach die Erträge vollständig steuerpflichtig. Sofern der Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren aufweist und der Versicherte bei Ablauf des Vertrages das 60. Lebensjahr bereits erreicht hat, werden lediglich 50% dieser Erträge steuerpflichtig.