Das Kapitaldeckungsprinzip ist ein grundsätzliches Verfahren zur Finanzierung von Versicherungen. Bei diesem Verfahren werden Sparanteile aus den Versicherungsbeiträgen am Kapitalmarkt angelegt. Dadurch wird über einen längeren Zeitraum ein Kapitalstock gebildet, der die Erwartungswerte künftiger Versicherungsleistungen abdeckt (siehe: kapitalgedeckt).

Einsatz bei kapitalbildenden Lebensversicherungen, Altersvorsorge-Formaten u.a.

Das Kapitaldeckungsprinzip wird insbesondere in der kapitalbildenden Lebensversicherung, der privaten Rentenversicherung sowie der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflegeversicherung angewendet. Gerade in der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge gehört das Kapitaldeckungsprinzip zu den Grundmerkmalen.

Das mit diesem Prinzip aufgebaute Vorsorgevermögen wird zu einem vorher festgelegten Ablaufdatum, zum Beispiel bei Eintritt in das Rentenalter, entweder vollumfänglich ausbezahlt oder bei weiterer Verzinsung wird dem Versicherten eine auf Lebenszeit gewährte Rente gezahlt.

Auch die PKV (private Krankenversicherung) arbeitet kapitalgedeckt

Auch in der privaten Krankenversicherung wird das Kapitaldeckungsprinzip grundsätzlich angewendet. Hierbei sollen insbesondere die Altersrückstellungen dafür Sorge tragen, dass die Versicherungsbeiträge zur privaten Krankenversicherung unter sonst gleichen Voraussetzungen (keine Preiserhöhungen für Leistungen im Gesundheitswesen, Fortbestand der derzeitigen Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen) generell über die gesamte Laufzeit konstant bleiben.

Damit erlangt der Versicherte in jungen Jahren eine Anwartschaft darauf, dass der Versicherungsbeitrag über die gesamte Laufzeit des Vertrages konstant bleibt. Um dies sicherzustellen, wird am Beginn der Laufzeit eines Vertrages zur privaten Krankenversicherung ein Beitrag erhoben, der deutlich höher als der aktuelle Bedarf des Versicherten ist.

Mit zunehmendem Lebensalter werden die Mittel aus der Alterungsrückstellung zur Deckung dieser Finanzierungslücke genutzt. Damit werden Beitragssteigerungen allein aufgrund zunehmenden Alters generell ausgeschlossen.

Mit der Rentenreform des Jahres 2001 wurden in Deutschland durch die Riester-Rente sowie ab 2005 durch die Rürup-Rente kapitalgedeckte und steuerbegünstigte private Altersvorsorgeversicherungen geschaffen. Damit sollen Rentenkürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen werden.

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