Die kapitalbildende Lebensversicherung erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit – nahezu jeder Bürger besitzt eine derartige Lebensversicherung. Anders als die Risiko-Lebensversicherung stellt die kapitalgedeckte Lebensversicherung nicht nur eine finanzielle Absicherung für Hinterbliebene im Falle des Ablebens des Versicherten dar; sie bietet über den Todesfallschutz hinaus eine Altersversorgung für den Versicherten im Erlebensfall.
Zu diesem Zweck wird ein bestimmter Teil der monatlichen oder jährlichen Prämie, der nicht für die Risiko-Abdeckung oder die Verwaltungsgebühren der Versicherungsgesellschaft vorgesehen ist, möglichst günstig angelegt. Die Versicherungen müssen bei der Investition der Beiträge der Versicherten bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten, so darf zum Beispiel nur ein bestimmter Maximalanteil an den gesamten Anlagen in Aktien investiert werden. Die Einhaltung dieser Vorschriften, die dem Schutz der Versicherten vor Kapitalverlust aufgrund zu riskanter Anlagen dienen, überwacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Gesetzlich geregelt ist ebenfalls der Mindestzinssatz, mit dem die Gelder der Versicherten zu verzinsen sind. Gegenwärtig liegt dieser Zinssatz bei 2,25 %. Zusätzlich erhält der Versicherter als weitere Komponente der Ablaufleistung eine Überschussbeteiligung. Diese hängt davon ab, wie sich der Kapitalmarkt in den Jahren der Versicherung entwickelt hat und mit welchem Erfolg die Versicherungsgesellschaften ihre Anlagen gemanagt haben. Dementsprechend lassen sich hinsichtlich der am Ende der Laufzeit tatsächlich zu erwartende Überschussbeteiligung nur sehr unsichere Prognosen abgeben.
Vor Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung muss der zu Versichernde mitunter eine Gesundheitsprüfung bestehen. Das Vorliegen schwerer Vorerkrankungen oder chronischer Krankheiten schließt in der Regel die Aufnahme in eine Lebensversicherung aus. In je jüngerem Alter eine Lebensversicherung abgeschlossen wird, desto geringer ist zum einen das Risiko an Ausschlusserkrankungen zu leiden, zum anderen sind die Beiträge deutlich geringer.
Kann eine Lebensversicherung aufgrund einer Verschlechterung der persönlichen finanziellen Situation nicht fortgeführt werden, zum Beispiel infolge von Arbeitslosigkeit oder Scheidung, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Die Versicherung kann beitragsfrei gestellt werden. So bleibt der Versicherungsschutz erhalten und bei einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lagen kann die Prämienzahlung wieder aufgenommen werden. In großen Notsituationen kann die Lebensversicherung auch zum aktuellen Rückkaufwert ausgezahlt werden. Schließlich besteht die Möglichkeit, Versicherungsverträge ab einem gewissen Wert auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen zu verkaufen.