Es steht mittlerweile außer Frage, dass die heute arbeitende Generation nahezu gezwungen ist, ergänzend privat für die Zeit nach dem Erwerbsleben vorzusorgen. Denn die drohende Rentenlücke lässt eine Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards ohne private Vorsorge nicht mehr zu. War bis vor einigen Jahren das Problem eher stiefmütterlich behandelt worden so zeigt sich die Dramatik allein schon dadurch, dass nunmehr auch der Gesetzgeber durch die Einführung der so genannten Riester-Rente mit Zahlung staatlicher Zulagen Wert darauf legt, dass die Menschen privat fürs Alter vorsorgen.

Im Angebot der privaten Versicherungsgesellschaften sind aber neben der Riester-Rente auch die schon seit vielen Jahren auf dem Markt befindlichen privaten Rentenversicherungen. Waren sie bei Markteinführung eher als Gegenpart zur Lebensversicherung gedacht und mit einem festen Zinssatz versehen, der es Versicherungsnehmer wie Gesellschaft erlaubte, den später einmal zu erwartenden Auszahlungsbetrag ziemlich genau vorherzusagen, so kamen später die fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen auf den Markt mit einer deutlich besseren Rendite, aber auch mit höheren Risiken.

Wie auch immer die Verbraucher bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung entschieden, so haben sie nach Ablauf der Versicherung, meistens zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr, die Wahl zwischen einer lebenslang gezahlten privaten Altersrente und der Einmalauszahlung des Kapitals. Dieses Kapitalwahlrecht kommt auch nur bei den Rentenversicherungen zum Tragen, da nach Ablauf einer Lebensversicherung immer eine Kapitalauszahlung erfolgt. Die Riester-Rente scheidet aufgrund der strengen staatlichen Vorgaben für die Zulagen dabei allerdings aus (Riester-geförderte Verträge dürfen kein Wahlrecht einer vollständigen Kapitalauszahlung haben). Kapitalwahlrecht bedeutet insoweit, dass der Versicherten bei Auslaufen seines Vertrages die Wahl hat, ob er den Gesamtbetrag aus seiner Rentenversicherung in einer Summe ausgezahlt oder ob er eine lebenslange Kapitalrente von der Versicherung ausgezahlt bekommen möchte; oftmals mit einer Rentengarantiezeit für die Angehörigen für den Fall, dass der Versicherte recht bald nach Ablauf seiner Versicherung verstirbt.

Nahezu alle Versicherungsgesellschaft bieten Rentenversicherungen an, bei denen dem Versicherte bereits bei Abschluss die Möglichkeit der Kapitalauszahlung oder der lebenslangen Rentenzahlung nach Vertragsablauf eingeräumt wird.