Die BBV-Ausbildungsvorsorge wendet sich vor allem an Eltern, Großeltern oder Paten, die finanziell für ihre Schützlinge vorsorgen wollen. Bei der Ausbildungsvorsorge der BBV handelt es sich Angaben des Anbieters zufolge nicht um eine normale Ausbildungsversicherung, denn der Vertrag kann auf Wunsch vom Kind übernommen und als fondsgebundene Rentenversicherung weitergeführt werden.

Dabei gliedert sich der Vertrag in drei Phasen.

  1. In der Versorgungsphase sind sowohl der Versorger als auch das Kind abgesichert. Diese Phase dauert mindestens bis zum 18. und höchstens bis zum 27. Lebensjahr des versicherten Kindes.
  2. Im Anschluss an die Versorgungsphase kann der Versicherungsvertrag vom Kind übernommen werden. Dabei legt der Versorger den Zeitpunkt der Übernahme fest. Dieser muss sich zwischen dem 18. und dem 27. Lebensjahr des Kindes befinden.
  3. Zum vereinbarten Rentenbeginn tritt die dritte Phase in Kraft. Der Versicherte hat dann die Möglichkeit, sich eine lebenslange Rente auszahlen zu lassen oder sich für eine einmalige Kapitalleistung zu entscheiden (siehe Kapitalwahlrecht bei Versicherung).

BBV Ausbildungs-Vorsorge: Leistungen und Konditionen

Versichert sind sowohl das Kind als auch die Person, die hauptsächlich für die Versorgung der Familie aufkommt. Dabei ist es unerheblich, wer die Beiträge für die BBV Ausbildungsvorsorge bezahlt.

Während der Versorgungsphase besteht jederzeit die Möglichkeit, zusätzliche Zahlungen zu leisten. Auch die Entnahme von Teilen der angesparten Summe ist während der Versorgungsphase möglich, etwa wenn es darum geht eine Wohnung oder das Studium zu finanzieren.

Die eingezahlten Beiträge werden in einer fondsgebundenen Rentenversicherung angelegt (zum Unterschied klassische / fondsgebundene Rente). Der Versicherungsnehmer kann dabei, je nach Risikobereitschaft, aus verschiedenen Fonds wählen. E

ine besondere Stellung nimmt hierbei der Garantiefonds DWS FlexPension II ein. Dieser sichert Angaben der BBV zufolge, die an der Börse erzielten Gewinne ab und garantiert diese zum Laufzeitende. Dabei wird der jeweils aktuelle Anteilswert des Fonds an 13 Stichtagen pro Jahr mit dem Anteilswert des vorangegangenen Stichtages verglichen. Liegt der aktuelle Wert höher, wird das Garantieniveau erhöht, liegt er darunter, ändert sich nichts.

Kommt es beim Versicherungsnehmer in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit zu unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, so werden die Beiträge für bis zu ein Jahr von der BBV Ausbildungs-Vorsorge weiterbezahlt. Für diese Absicherung entstehen nach Angaben des Anbieters keine Mehrkosten.