Auslandsrückholung / Krankenrücktransport aus dem Ausland: Kosten und Kostenübernahme (© Dan Race / Fotolia)

Keine möchte auf Reisen schwer krank werden oder verunfallen. Richtig schlimm wird es, wenn man zur weiteren medizinischen Behandlung zurück nach Deutschland muss oder will, eine normale Heimreise aber nicht mehr möglich ist. In diesem Fall benötigt ist ein medizinisch überwachter Rücktransport aus dem Ausland nach Hause. Wer notgedrungen im Internet nach entsprechenden Anbietern sucht, findet diese unter Schlagwörtern wie Rücktransport aus dem Ausland, Rückholdienst, Repatriierung oder Ambulanzflüge. Ein exemplarischer Anbieter, der solche Krankenrücktransporte aus dem Ausland per Ambulanzjet anbietet, ist die Deutsche Auslandsrückholung.

Auslandsrückholung (Repatriierung) per Ambulanzflugzeug, Krankentransport per Linienflugzeug, Hubschrauber und/oder Krankenwagen: Anbieter wie die Deutsche Auslandsrückholung offerieren und organisieren Full-Service-Rückholung in medizinischen Versorgungsfällen (Screenshot vom 24.01.2019)

Auslandsrückholung (Repatriierung) per Ambulanzflugzeug, Krankentransport per Linienflugzeug, Hubschrauber und/oder Krankenwagen: Anbieter wie die Deutsche Auslandsrückholung offerieren und organisieren Full-Service-Rückholung in medizinischen Versorgungsfällen (Screenshot vom 24.01.2019)

Wie läuft so eine Auslands­rückholung, was kostet sie – … und zahlt meine PKV?

In der Regel organisiert ein Rückhol­dienst alle Details für einen Kranken­rück­transport aus dem Ausland: von der Abholung aus dem Krankenbett, Buchung der entsprechenden Verkehrsmittel (bis hin zum Chartern bzw. Bereitstellen eines voll ausgestatteten Ambulanzjets inklusive medizinischem Fachpersonal), Transport zum Flughafen im Krankenwagen oder ggf. via Helikopter etc., bis hin zur Bringung in das heimische Kranken- oder Pflegezimmer in der Heimat. Was im Einzelfall nötig ist, muss individuell nach Fall- und Sachlage geklärt werden. Mitunter muss die Ambulanzflug-Zentrale gar keinen Jet organisieren, sondern es kann mit speziellen Vorkehrungen doch noch ein Linienflug genutzt werden. Die Kosten für den Transport bzw. die komplette Abwicklung der Auslandsrückholung per Ambulanzflug können also stark differieren – und in extremen Fällen auch Zehntausende Euro betragen.

Umso kritischer ist für Betroffene die Frage nach der Kostenübernahme. Während es bei gesetzlich Versicherten (GKV) ohne zusätzliche Spezialversicherungen hier grundsätzlich mau aussieht (Kosten müssen in den meisten Fällen selbst getragen werden), können privat krankenversicherte Patienten im besten Falle auf umfangreiche Kostenübernahme hoffen (Krankenkostenvollversicherung). Erfahrungen zeigen, dass die Formulierungen „im besten Falle“ und „hoffen“ jedoch angebracht sind, und zwar nicht selten. Denn auch die PKVs zieren sich gern, was die Begleichung derart hoher Kosten angeht – und legen ihre Tarifbedingungen sehr genau aus, im dümmsten Falle auch zu Lasten des Versicherten.

Wer als PKV-Versicherter sichergehen will, dass eine nötige Auslandsrückholung durch einen medizinischen Rückholdienst, ggf. per Ambulanzjet, abgesichert ist, der sollte seine Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen genau studieren.


Was und wie die Versicherer in Bezug auf Krankenrücktransporte aus dem Ausland in ihren PKV-Tarifen regeln, das haben wir uns heute einmal an einigen exemplarischen Beispiele angeschaut.


(A) Rücktransport für Versicherte der Hallesche PKV, in deren leistungsfähigstem Tarif „NK“

Ein relativ lange am Markt befindlicher PKV-Tarif mit hohem Leistungsniveau ist der Hallesche „NK“. Er ist quasi die Premium-Variante, was die Hallesche private Krankenversicherung für Selbstständige und PKV-berechtigte Angestellte anzubieten hat. In deren Tarifbedingungen finden sich bzgl. Auslandsrückholung / Krankenrücktransport und deren Kosten-Übernahme folgende Regelung im Wortlaut:

7. Rücktransport
Erstattet werden 100% der notwendigen Kosten für einen aus medizinischen Gründen erforderlichen Rücktransport (Beförderung Kranker oder verletzter Personen, die nicht mit eigenen oder öffentlichen Verkehrsmitteln als gewöhnlicher Passagier reisen können) in die Bundesrepublik Deutschland, wenn die versicherte Person in der Bundesrepublik Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat und wenn an Ort und Stelle bzw. in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet und dadurch eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist. Der Anspruch auf Kostenerstattung vermindert sich um die Rückreisekosten, die bei normalem Verlauf der Reise entstanden wären, soweit dem Versicherten wegen der Nichtinanspruchnahme Erstattungsansprüche zustehen. (hallesche.de/tarif-nk-pm19.pdf)

Lässt man sich die Formulierungen auf der Zunge zergehen, wird klar: Nur weil man selbst nach Hause will und glaubt, die medizinische Versorgung im Heimatland wäre besser, kann man nicht mit einer Kostenübernahme rechnen. Nicht nur, dass die Behandlung aus „medizinischen Gründen erforderlich“ sein muss. Auch der Passus „in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet ist“ ist zu beachten: In der Praxis kann das nämlich z.B. bedeuten, dass man auf seinem Rucksackurlaub in Thailand, bei dem man verunfallt ist, keine Kostenübernahme für den Krankenrücktransport in die Heimat erwarten kann, wenn die nötige medizinische Behandlung zum Beispiel in der Hauptstadt Bangkok gewährleistet ist. In diesem Fall würde höchstwahrscheinlich nur eine Verlegung aus dem ländlichen Urlaubsteil nach Bangkok mit einem geeigneten Krankentransport(er) bezahlt.

(B) Signal Iduna Exklusiv: Kundenfreundliche Regelung mit „medizinisch sinnvoll und vertretbar“

Die Premium-Variante der Signal Iduna PKV, der Tarif EXKLUSIV-PLUS, nennt in den Tarifbedingungen unter signal-iduna.de/media/1351205_Sep17.pdf die folgenden Regeln:

5.1 Krankentransport aus dem Ausland
Erstattungsfähig sind die zusätzlich entstehenden Kosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankentransportes aus dem Ausland an den Ort des ständigen Wohnsitzes oder in das von dort nächsterreichbare geeignete Krankenhaus. Die Erstattung beträgt 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages.

Hier zeigt sich ein (positiver) Unterschied zum vorangegangenen Beispiel der Halleschen NK-Tariffamilie. Dass die Rückholung „medizinisch sinnvoll“ ist, lässt sich von behandelnden Ärzten viel eher plausibel machen, als zu belegen, dass sie erstens „notwendig“ und zweitens außerhalb der Heimat nicht (ausreichend) gewährleistet sei. Versicherte mit dieser o.g. Regelung sind also potentiell besser gestellt als im NK-Fall der Halleschen. (Wobei das nicht heißen soll, dass der Signal Iduna Exklusiv-Plus deshalb insgesamt der bessere Tarif ist; nur eben in diesem Punkt bei dieser Betrachtung.)

(C) DKV BestMed: Repatriierung „medizinisch notwendig“ und Rücktransport muss über Versicherer organisiert werden

Die hochwertige PKV-Absicherung bei der DKV (Deutsche Krankenversicherung) nennt sich BestMed. Bzgl. der Kostenerstattung für eine Repatriierung (Krankenrücktransport aus dem Ausland) haben wir folgende Regelung gefunden:

Mehrkosten eines Rücktransports aus dem Ausland zu 100%
Folgende Voraussetzungen müssen dafür gemeinsam erfüllt sein:
· Der Rücktransport der versicherten Person muss medizinisch notwendig sein.
· Der Rücktransport erfolgt an den Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes der versicherten Person oder in das
diesem Wohnsitz nächstgelegene Krankenhaus.
· Der Rücktransport wird über uns organisiert. Dafür bieten wir einen 24-Stunden-Notruf-Service an. Sie erreichen ihn unter der Rufnummer +49 221/578 94005 (Kosten gemäß Tarif des jeweiligen inländischen bzw. ausländischen Netzbetreibers bzw. Mobilfunkanbieters). Wird der Rücktransport nicht über uns organisiert, so ersetzen wir die Mehrkosten zu 80%. (dkv.com/productdb_img/pdf/B502-B517-B506.pdf?001)

Auch hier eine interessante Variante: Die DKV setzt auf die typische Regelung der „medizinischen Notwendigkeit“, und schränkt die Entscheidung des Patienten über das „Nach-Hause-Zurückgebrachtwerden“ entsprechend ein. Zusätzlich wird für die volle Kostenerstattung vorausgesetzt, dass die Kranken-Auslandsrückholung durch die Versicherung bzw. deren Service organisiert werden MUSS. D.h. man kann nicht einfach bei einem Rückholdienst wie Ambulanzflug-Zentrale, Falck, DLR, Deutsche Auslandsrückholung o.ä. anrufen und sich von deren Profis alles organisieren lassen. Statt dessen muss der Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Hause eben über die DKV-Kontaktstelle abgewickelt werden.

Fazit: Vor dem Krankenrücktransport aus dem Ausland die Tarifbedingungen genau lesen…

Auch die Verbraucherzentralen kritisieren bzgl. Auslandskrankenversicherungen, dass viele Versicherer sich mit der Regelung der medizinischen Notwendigkeit regelmäßig die Kostenübernahme von Rücktransporten zu ersparen versuchen (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/auslandsreisekrankenversicherung-13885 am 24.01.2019)

Auch die Verbraucherzentralen kritisieren bzgl. Auslandskrankenversicherungen, dass viele Versicherer sich mit der Regelung der medizinischen Notwendigkeit regelmäßig die Kostenübernahme von Rücktransporten zu ersparen versuchen (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/auslandsreisekrankenversicherung-13885 am 24.01.2019)

Es macht Sinn, die detaillierten Regelungen (Tarif­bestim­mungen in voll­ständiger Fassung) seiner privaten Kranken­voll­versicherung genau zu lesen, bevor man einen Rückhol­dienst beauftragt. In härtesten medizinischen Fällen, wo einem bzw. der Familie „alles egal“ ist, Hauptsache, der/die Betroffene kann nach Hause gebracht werden – in solchen Fällen ist die Frage der Kostenübernahme oftmals sekundär, sofern man grundsätzlich über die finanziellen Rücklagen verfügt. Und in medizinischen Härtefällen wird die Diskussion über medizinische Notwendigkeit vielleicht auch nicht zum Problem. In Grenzfällen, wo man z.B. im Krankenhaus in Bangkok liegt, mit der Situation und Versorgung insgesamt sehr unzufrieden ist, aber letztlich „es schon irgendwie geht dort“ – in solchen Fällen macht es Sinn, genauer zu lesen und ggf. auch vorher in Kontakt mit der Versicherung zu treten, um die Kostenübernahme der Auslandsrückholung per Krankentransport zu klären und dann zu entscheiden.

Übrigens: Die Verbraucherzentralen empfehlen auf ihrer gemeinsamen Website (bzgl. der Auswahl einer Auslandskrankenversicherung):

… sollten Sie Anbieter meiden, die den Rücktransport nur dann bezahlen, wenn er „medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet“ ist. Diese Voraussetzungen sind fast nicht zu erfüllen. Medizinisch notwendig ist der Rücktransport nämlich nur dann, wenn im Gastland der Standard der medizinischen Versorgung so niedrig ist, dass man dort nicht mit Aussicht auf Erfolg behandelt werden kann.

Daher sollten sie nur Gesellschaften wählen, die gemäß ihrer Bedingungen den Krankentransport übernehmen, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. (verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/auslandsreisekrankenversicherung-13885)

Gleichzeitig regen sie an, man könne auch als PKV-Vollversicherter über eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ggf. erreichen, dass der Krankentransport durch letztere übernommen wird und man sich den typischen (jährlichen) Selbstbehalt sparen (bzw. die ggf. mögliche Beitragsrückerstattung erhalten) kann; beides ist bei der PKV ja regelmäßig zu berücksichtigen und abzuwägen. Ob man dann aber nicht der Diskussion und Streitigkeit ausgesetzt ist, welche Versicherung nun vorrangig leistungspflichtig ist?

Auslandsrückholung – Kosten und Kostenübernahme | Quellen und weiterführende Ressourcen:

Krankentransport aus dem Ausland – Videos

Rückholung aus dem Ausland per Ambulanzflug: Wissenswertes zum Thema Rettungsflugzeug / Sanitätsflugzeug / Ambulanzflugzeug

Ambulanzflug: Ein Rettungsflugzeug (auch Sanitätsflugzeug oder Ambulanzflugzeug genannt) ist ein speziell ausgerüstetes Flugzeug, mit dem Verletzte oder Kranke z. B. aus dem Ausland zurück ins Heimatland geflogen werden können... (Wiki)

Ambulanzflug: Ein Rettungsflugzeug (auch Sanitätsflugzeug oder Ambulanzflugzeug genannt) ist ein speziell ausgerüstetes Flugzeug, mit dem Verletzte oder Kranke z. B. aus dem Ausland zurück ins Heimatland geflogen werden können… (Wiki)

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