Beim Tauchsport kommt es immer wieder zu Tauchunfällen, die sogar nicht selten tödlich enden. Durch eine gute Tauchgangsplanung lässt sich das Risiko zwar minimieren, jedoch nie völlig ausschließen. Im Bereich der Unfallversicherer ist ein Unfall, als „ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“ definiert. Somit kann ein Tauchunfall kein Unfall im Sinne dieser Definition sein und ein Versicherungsschutz besteht nur in den wenigstens Fällen. Daher sollte jeder Sporttaucher seinen bestehenden Versicherungsvertrag überprüfen oder eine speziell auf Taucher zugeschnittene Unfallversicherung abschließen.

Die Police sollte eine Absicherung für bleibende Schäden und den Todesfall enthalten. Auch die Bergungskosten nach einem Tauchsportunfall können durch eine Unfallversicherung übernommen werden. Je nach Tauchverhalten des Betroffenen, muss auf eine entsprechende Absicherung geachtet werden. Dabei ist es möglich, Höhlen-, Wrack- und Mischgastauchen mit in den Vertrag zu übernehmen. Auch auf eine bestehende Tiefenbegrenzung sollte hierbei geachtet werden. Einige Versicherungsverträge können sogar für ehrenamtliche Tauchlehrer, beispielsweise vom VDST oder der DLRG, abgeschlossen werden.

Beispiele für Anbieter: HDI Gerling & Cosmos Direkt Versicherung

Bei der HDI Gerling kann man eine Unfallversicherung mit dem Zusatztarif Exclusive-Deckung abschließen. Dieser soll den Versicherungsschutz auch für Tauchunfälle enthalten und sogar die Kosten einer Druckkammerbehandlung mit einschließen. Die HDI Gerling arbeitet mit dem VDST zusammen, sodass VDST-Mitglieder durch ihre Mitgliedschaft automatisch bei dieser Gesellschaft abgesichert sind. Durch Cosmos Direkt wird damit geworben, dass die Folgen von Tauchunfällen bereits im Basistarif der Unfallversicherung mit abgedeckt sind. Selbstverständlich versprechen die genannten Unfallversicherung nicht nur unter, sondern auch über Wasser einen umfangreichen Versicherungschutz.