Über die private oder gesetzliche Krankenversicherung ist in Deutschland praktisch jeder Arbeiter oder Angestellte in einer Krankenkostenvollversicherung versichert. Diese Versicherung – egal ob privat oder gesetzlich – übernimmt Kosten von ambulanten, stationären und zahnärztlichen Behandlungen. Während sich die privaten Versicherer über ein gutes Image in der Krankenkostenvollversicherung freuen können, haben die gesetzlichen Krankenkassen immer wieder mit einem schlechten Ruf zu kämpfen. Doch wer nicht in die Private wechseln kann oder will, kann auch als gesetzlich Versicherter die Leistungen der Krankenversicherung durch Zusatzversicherungen aufstocken.

In Deutschland herrscht seit geraumer Zeit eine Krankenversicherungspflicht. So haben heute fast alle Selbstständigen, Angestellten und Arbeiter auch eine Krankenkostenvollversicherung. Die einen sind dabei in der privaten Krankenversicherung – beispielsweise bei der Allianz, DKV oder Halleschen – versichert. Der überwiegende Teil der Bundesbürger ist jedoch in einer der gesetzlichen Krankenkassen – zum Beispiel bei einer AOK oder einer BKK – versichert. Mehr Komfort und Leistungen sind in der gesetzlichen Versicherung meist nur durch Zusatzversicherungen, wie zum Beispiel einer Zahnzusatzversicherung, möglich.

Wer in der privaten Krankenversicherung versichert ist kann unter Umständen gut auf Zusatzversicherungen verzichten. Hier können oftmals Tarife individuell zusammengestellt werden und lassen sich so den eigenen Vorstellungen anpassen. So sind hier beispielsweise Tarife mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus und umfangreiche Leistungen bei Sehhilfen sowie Zahnersatz möglich.

Einfach in die private Krankenkostenvollversicherung wechseln ist allerdings für viele nicht möglich. In der privaten Krankenversicherung werden nämlich in der Regel neben Beamten und Selbstständigen nur Arbeiter und Angestellte aufgenommen, deren Bruttoeinkommen über der so genannten Jahresarbeitsentgeltgrenze / Pflichtversicherungsgrenze liegt. Abgelehnt werden können Versicherungsnehmer aufgrund von Alter oder Krankheit in der PKV heute in der Regel nicht mehr. Für die PKV gilt heute der Kontrahierungszwang, weshalb die privaten Krankenkassen bei der Krankenkostenvollversicherung auch einen Basistarif anbieten müssen. Dieser ist in der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung angeglichen – bringt also relativ wenig bezüglich der „Luxusversorgung“, für welche die private Kranken(voll)versicherung zumindest zum Teil bekannt ist.