Es gab mal eine Zeit, da waren die gesetzlich Krankenversicherten glücklich und zufrieden. Schließlich konnten sie sich auf die Versorgung durch ihre Krankenkasse verlassen. Das hat sich im Laufe der letzten Jahre jedoch stark verändert. Durch immer neue Reformen wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen immer mehr zurückgeschraubt und dafür der Eigenanteil der Versicherten immer mehr angehoben. Besonders macht sich dies bemerkbar im Bereich der Zahnmedizin bemerkbar, wo die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sich auf die Regelleistungen beschränken. Wenn es dann noch um Zahnersatz geht, dann wird durch die GKV nur noch ein sogenannter Festkostenzuschuss bezahlt. Dieser reicht in der Regel nicht aus, um die gesamten Kosten der Behandlung zu decken. Den restlichen Betrag muss dann der Patient selbst begleichen.
Zahnzusatzversicherung sollte in jedem Fall Implantate abdecken
In der letzten Zeit ist gerade beim Zahnersatz der Trend hin zu Implantaten gegangen. Diese stellen für den Patienten schnell eine finanzielle Belastung dar, die auch mal 1.000,– € und mehr betragen kann. Die Implantate werden über die GKV nicht bezahlt, lediglich für die Suprakonstruktion wird wieder ein Festkostenzuschuss gewährt. Um bei diesen enormen Summen nicht auf verlorenem Posten zu stehen, entschließen sich die meisten Menschen dazu, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Diese übernimmt dann die Kosten des Zahnersatzes, den der Patient ansonsten selbst zahlen müsste.
Je nach abgeschlossenem Tarif wird durch die Zahnzusatzversicherung der komplette Betrag übernommen, in den meisten Fällen liegt der Kostenanteil der privat abgeschlossenen Zahnzusatzversicherung jedoch bei 80-90 Prozent. Dabei sollte man unbedingt darauf achten, ob die Leistung der Zahnzusatzversicherung für die Berechnung die Leistung der GKV einbezieht oder nicht. Ebenso wichtig ist der Umstand, ob die Versicherung eine Begrenzung für die Behandlung selbst festlegt oder für die Behandlungskosten. Auf keinen Fall jedoch sollte man sich von den Angeboten einiger Versicherer blenden lassen, die mit „unschlagbar günstigen Tarifen“ locken, deren Leistungen aber nicht mehr zu bieten haben, als die der GKV. Gerade was die Leistung angeht, sollte man immer darauf achten, dass mindestens 80 Prozent der kompletten Behandlung geleistet werden. So bleibt zwar noch ein Restbetrag als Eigenanteil übrig, allerdings liegt dieser in einem finanzierbaren Bereich.