Für viele Unternehmen ist der Abschuss einer Betriebshaftpflichtversicherung unverzichtbar. Solch eine Versicherung tritt für Personen- und Sachschäden, aber auch für bestimmte Vermögensschäden ein. Die Rechtsgrundlage für eine Haftung für verursachte Schäden findet sich im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch: Der Verursacher eines Schadens muss dem Geschädigten den Schaden in voller Höhe ersetzen. Im Regelfall trägt er die Kosten, die zur Beseitigung des Schadens aufzuwenden sind. Das kann auch bedeuten, dass Gegenstände neu gekauft werden müssen, wenn sie durch ein Schadensereignis vollständig zerstört worden sind. Bei Personenschäden müssen die Kosten für die medizinische Behandlung, für eventuell notwendige Rehabilitationsmaßnahmen übernommen werden, auch die Zahlung lebenslanger Renten gehört zur Schadenshaftung.
Beeinträchtigungen des Vermögens dritter Parteien können entstehen, wenn der Geschädigte einen Lohn- oder Umsatzausfall zu ertragen hatte. Das Vermögen anderer kann aber auch durch eine falsche Beratung oder eine unzureichend erbrachte Dienstleistung beeinträchtigt werden. Der Schadensverursacher haftet mit seinem gesamten Vermögen, auch mit künftigen Einnahmen. Nur eine Betriebshaftpflichtversicherung kann davor in der Regel nur teilweise schützen. Eine „echte“ Vermögensschadenhaftpflicht muss zusätzlich abgeschlossen werden. Sie übernimmt die Haftung für Vermögensschäden, wenn der versicherte Schaden nicht aus einem vorherigen Personenschaden, etwa durch einen Unfall, entsteht.
„Echte“ Vermögensschadenabsicherung für besondere Berufsgruppen vorgeschrieben
Für einige Berufe ist der Abschluss einer gesonderten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, auch Berufshaftpflicht genannt, gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt vor allem für alle Berufsgruppen, die in der Beratung, Begutachtung, Verwaltung, Planung, Beurkundung, Vollstreckung oder Prüfung tätig sind, wie Steuerberater, Anwälte, Notare oder Gutachter, aber auch für Mediziner.
Die Berufshaftpflicht ist mit deutlich höheren Deckungssummen ausgestattet als eine normale Haftpflicht. Gerade in diesen Berufen können die Schadenssummen erheblich sein, die durch fehlerhafte Tätigkeit oder durch Versäumnisse entstehen.
- Steuerschuldner, die durch Fehler ihres Steuerberaters wichtige aktuelle Regelungen nicht beachten, werden ihren Berater für Steuernachzahlungen zur Rechenschaft ziehen.
- Auch Wirtschaftsprüfer, selbständige Buchhalter und Controller können davon betroffen sein.
- Ärzte, bei denen durch schuldhaftes oder fahrlässiges Handeln Patienten nicht wieder arbeitsfähig werden, müssen dafür haften.
- Rechtsanwälte, die wichtige Fristen versäumen, werden die Mandanten finanziell entschädigen müssen.
- Vermögensschadenabsicherungen sind aber auch für ehrenamtliche Vorstände von Wohneigentumsgesellschaften bzw. Verwalter von Häuser oder Wohnungen interessant. Sie schützt vor Fehlern wie verspäteter Kündigung, fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen oder das Verjährenlassen von Mietforderungen.
- Auch Vereine und Verbände, die ihre Mitglieder beraten, profitieren von dieser Versicherung, zum Beispiel Lohnsteuerhilfevereine. Schnell können hier aus Unkenntnis Fehler geschehen, die zu Lasten fremden Vermögens gehen.
Auch für andere Freiberufler und Unternehmen wichtig, wenn auch nicht vorgeschrieben
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist jedoch auch für weitere Freiberufler und Unternehmen wichtig. So sollten sich alle, die IT-Dienstleistungen anbieten, unbedingt mit der Frage der Haftung auseinandersetzen. Stichworte wie ungenügender Virenschutz, Serverausfälle durch Softwaremängel oder Datenverluste durch fehlerhafte Sicherungsabläufe sollten nur ein Hinweis auf mögliche Risiken sein. Wie schnell ein Vertrag für eine IT-Haftpflicht abgeschlossen werden kann, zeigt folgendes Video:
Wer versichert sich noch für Fälle der Haftung aufgrund verschuldeter Vermögensschäden
Freiberufler wie Immobilienmakler, selbständige Unternehmensberater, Sachverständige und Gutachter müssen sich sinnvollerweise ebenfalls vor Vermögensschäden schützen. Auch hauptberuflich selbständige Trainer und Coaches, Nachlass- und Betreuungspfleger gehören dazu.
Besondere Schutz-Angebote gibt es für Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die sogenannte Amts- und Diensthaftpflicht (siehe: Diensthaftpflichtversicherung, Diensthaftpflicht für Lehrer, Amtshaftpflicht-Versicherung). Dabei geht es um den finanziellen Schutz vor einem Rückgriff des Arbeitgebers bei fahrlässiger Arbeitsweise. Beispiele dafür sind fehlerhafte Eintragungen in das Grundbuch, falsche Auslegung von Vorschriften oder verschleppte Vollstreckungen. Ohne Versicherung haftet der Betroffene mit seinem gesamten, auch zukünftigen, Vermögen!
Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht
Wie jede Haftpflichtversicherung übernimmt auch die Vermögensschadenhaftpflicht die Funktion einer passiven Rechtsschutzversicherung, denn jeder Schadensersatzsatzanspruch wird erst einmal überprüft, inwieweit die Forderungen überhaupt rechtmäßig sind. Verneint die Versicherung die Ansprüche, wird der Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt. Können sich die Parteien nicht einigen, trägt die Versicherung bei einem notwendigen Rechtsstreit die Prozesskosten sowie Rechtsanwalt- und Gutachterauslagen.
Bei berechtigten Schadensforderungen reguliert die Vermögensschadenhaftpflicht den Schaden. Versichert sind der Berufsträger selbst und seine Mitarbeiter. Die Kostenübernahme erfolgt jedoch immer nur für einen Schaden dritter Parteien, nie für einen eigenen Schaden. Dabei sind die vereinbarten Deckungssummen besonders zu beachten. Diese begrenzen die Schadensregulierung und sollten deshalb nie zu niedrig ausgewählt werden. Empfohlen wird eine Deckungssumme von mindestens 250.000 Euro pro Schadensfall, im Jahr sollten bis zu vier Fälle abgedeckt werden können. Eine Selbstbeteiligung ist bei vielen Versicherungsgesellschaften üblich und mindert die Beiträge. Die Höhe des Selbstbehaltes liegt zwischen 1.000 und 3.000 Euro.
Vergleich der Versicherungstarife
Die Angebote der verschiedenen Versicherungen lassen sich normalerweise im Internet in sehr guten Vergleichsportalen detailliert vergleichen. Für die Berufshaftpflicht ist das jedoch nicht so einfach. Unternehmen, die regelmäßig auch die Dienste der Versicherungen testen, wie die Stiftung Warentest oder der Finanztest, konzentrieren sich eher auf die privaten Haftpflichtversicherungen. Das Einholen von Informationen zur Vermögensschadenhaftpflicht ist oft nur mit Angabe der genauen Daten, der Branche und der angebotenen Dienstleistungen möglich.
- Ein auf Versicherungen für Unternehmen und speziell Freiberufler spezialisiertes Portal findet man z.B. unter http://www.exali.de/. Das Angebot dort ist sehr aktuell gehalten und wirkt solide recherchiert, mit vielen konkreten Beispielen von Haftungsfällen, Abmahnungen und Streitfällen im News-Bereich.
- Eine weitere Internetdarstellung der Vermögensschadenhaftpflicht mit der Möglichkeit, sofort ein (unverbindliches) Angebot für einen Vertrag zu erhalten, gibt es auf der Internetseite www.vermoegensschaden-versicherung.de.
- Einen aktuellen Test veröffentlicht die Webseite Haftpflichtversicherungtest.org. Auch hier die erste Empfehlung: Die Risiken, die abzusichern sind, sind so unterschiedlich, dass ein konkretes Angebot direkt eingeholt werden sollte. Für eine Beispielanfrage für eine Versicherung eines Rechtsanwaltes in der Vermögensschadenabsicherung wurden 3 Versicherungen als empfehlenswert eingestuft. Die Voraussetzungen waren für alle Gesellschaften identisch. Die Versicherungssumme sollte bei 250.000 € pro Schadensfall liegen, bis zu vier Schäden im Jahr dürfen eingereicht werden. Als Selbstbehalt wurde ein Betrag von 2.500 Euro festgelegt. Testsieger wurde die R+V mit einem Versicherungsbeitrag von knapp unter 140 Euro im ersten Versicherungsjahr. Die Selbstbeteiligung liegt hier sogar nur bei 1.500 Euro. Die Versicherungsgesellschaft wirbt außerdem mit besonderen Rabatten für Existenzgründer. Sie schließt in ihre Risikoabsicherung auch Schadensereignisse ein, die vor Abschluss des Vertrages lagen, bei denen die Ansprüche aber erst nach Vertragsunterzeichnung gestellt werden. Mit einem Jahresbeitrag von 350 Euro konnte die HDI-Gerling den zweiten Platz in Test belegen. Für den Vertrag wird ein Selbstbeteiligung von 2.500 Euro vereinbart. Versicherungsschutz besteht bei der HDI Gerling für die Berufsträger und alle ihre Mitarbeiter. Versichert werden berufliche Tätigkeiten, auch mit einem Auslandsbezug. Hier ist es auch möglich, nur für einzelne Mandate einen Versicherungsschutz zu erhalten. Der dritte Platz ging an die Gothaer Versicherung mit 390 Euro Jahresbeitrag. Die Gesellschaft bietet einen sehr individuellen Versicherungsschutz für die einzelnen Berufsgruppen.
Gibt es kein individuell zugeschnittenes Angebot im Internet, dann lohnt sich die Beauftragung eines unabhängigen Versicherungsmaklers.
Weiteres Video zum Thema VSH / Vermögensschaden-Haftpflicht
Links zu einigen Versicherungsgesellschaften mit VSH-Produkten
- R+V Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, www.ruv.de
- ERGO Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung, www.ergo.de
- Nürnberger Versicherung – Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, www.nuernberger.de
- Allianz Vermögensschadenhaftpflicht, business.allianz.de
Fazit
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sollte genau auf die Bedürfnisse des Unternehmens bzw. des Freiberuflers zugeschnitten sein. Pauschale Aussagen über Verträge und Beiträge zu erhalten ist, ist schwierig. Wer ein Angebot möchte, sollte die Angebote der Versicherungsgesellschaften nutzen und direkt dort einen Vertag anfragen. Alternativ kann auch die Beratung bei einem unabhängigen Versicherungsmakler erfolgen.