Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bildet die Obergrenze, bis zu der Angestellte und Arbeiter in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Aus diesem Grund wird sie auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Alle Arbeitnehmer, die diese Verdienstgrenze überschreiten, können sich entweder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern…
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