In Deutschland gibt es neben dem System der gesetzlichen Krankenversicherung auch eine Möglichkeit der privaten Krankenversicherung (PKV). Die PKV steht indes nicht allen Menschen offen. Während einzelne Berufsgruppen wie etwa Freiberufler und Selbstständige automatisch die Möglichkeit haben, in die PKV zu wechseln, gilt für die meisten Angestellten die Einkommensgrenze PKV. Erst nach deren Überschreiten steht es den Versicherten frei, in die private Krankenversicherung zu wechseln, die meist günstiger und mit besseren Leistungen versehen ist als die gesetzliche Krankenversicherung.
Die Einkommensgrenze PKV wird gerne verwechselt mit der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt allerdings lediglich an, bis zu welchem Einkommen eine gesetzlich versicherte Person Beiträge an die Kassen abzuführen hat. Dieser Betrag liegt derzeit bei EUR 45.000,- pro Jahr oder EUR 3.750,- im Monat. Darüber hinaus gehendes Einkommen wird nicht mehr auf den Krankenkassenbeitrag berechnet.
Als Einkommensgrenze PKV gilt hingegen die Versicherungspflichtgrenze. Dieser Wert bezeichnet ein Einkommen, ab dessen Überschreiten es dem Versicherten möglich ist, die gesetzliche Kasse zu verlassen und in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Diese Versicherungspflichtgrenze liegt derzeit bei EUR 49.950,- im Jahr oder EUR 4.162,50 im Monat.
Früher galt für die Einkommensgrenze PKV zusätzlich eine Drei-Jahres-Frist, die besagte, dass das Einkommen der letzten drei Jahre regelmäßig oberhalb dieser Grenze lag. Dies wird nach den jüngsten Änderungen nicht mehr so sein; im Zukunft genügt es, ein Jahr lang die Einkommensgrenze überschritten zu haben.
Die Einkommensgrenze in der PKV sorgt immer wieder für politische Diskussionen: Ist es sozial verträglich, Besserverdienern den Ausstieg aus den Sozialsystemen zu erlauben? – Hierauf eine Antwort zu finden, ist ohne Zweifel nicht einfach. Fakt ist, dass auch die jetzigen Oppositionsparteien in ihrer Regierungszeit diesen Zustand nicht verändert haben. Dass sich Deutschland auf dem Weg in eine Zwei-Klassen-Medizin befindet, scheint also ein kaum umkehrbarer Zustand zu sein.