Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen in Deutschland. Sie gehört zu den Pflichtversicherungen, der nahezu alle Arbeitnehmer sowie Rentner und Arbeitslose angehören. Lediglich viele Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und in die private Krankenversicherung zu wechseln. Auch Beamte können die offene Lücke im Bereich der Krankenvorsorge durch private Versicherungsverträge schließen.
Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig, es sei denn, dass Bruttoeinkommen übersteigt die von der Bundesregierung festgelegte Versicherungspflichtgrenze. Ist das Einkommen entsprechend hoch und kann es in drei aufeinander folgenden Jahren erzielt werden, ist es auch Arbeitnehmern möglich, eine Befreiung von der Versicherungspflicht zu beantragen und in die PKV zu wechseln.
Für alle, die nun in der privaten Krankenversicherung versichert sind und wieder in die GKV, die gesetzliche Krankenversicherung, zurückwechseln wollen, ergeben sich mitunter einige Probleme. Selbstständige, die von der Versicherungspflicht befreit wurden, können in der Regel nicht zurück in die GKV. Lediglich dann, wenn die Selbstständigkeit aufgegeben wird und ein Wechsel in ein Arbeitnehmerverhältnis erfolgt, kann in die gesetzliche Krankenversicherung zurückgewechselt werden.
Arbeitnehmer und Angestellte können von der PKV in die GKV wechseln, wenn das Jahresbruttoeinkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Auch bei Arbeitslosigkeit ist die Rückkehr in die GKV möglich. Bleibt das Einkommen aber dauerhaft oberhalb der Grenze, muss auch die Versicherung in der privaten Krankenversicherung aufrecht erhalten werden.
Privat Versicherte, die das 55. Lebensjahr überschritten haben, können grundsätzlich nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Diese Regelung wurde getroffen, um die massenhafte Rückkehr Älterer in die GKV zu verhindern, etwa wenn die Beiträge bei den privaten Krankenkassen überdurchschnittlich steigen. Die Rückkehr in die GKV wird auch dann verweigert, wenn Menschen über 55 Jahren ihre Selbstständigkeit aufgeben, arbeitslos werden oder ein geringeres Einkommen beziehen. Ältere Versicherte, die Kosten sparen wollen, können lediglich den Basistarif der privaten Krankenversicherer nutzen. Dieser verspricht Beiträge nicht über den Höchstbeiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung, weiterhin sind die Leistungen mit den Leistungen der GKV vergleichbar.