Wenn bei Arbeitern und Angestellten von der Dienst- bzw. Erwerbsunfähigkeit die Rede ist, dann weiß im Grunde jeder, worum es geht. Ist jemand nur dienstunfähig, kann er auch aufgrund einer Erkrankung durchaus eine andere Tätigkeit ausüben, siehe Dienstunfähigkeit – was müssen Sie wissen?. Bei der Erwerbsunfähigkeit indes ist die Erwerbsfähigkeit grundsätzlich eingeschränkt mit der Folge, dass möglicherweise niemals mehr an die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit zu denken ist.
Besonderheiten bei Beamten
Eine ähnliche Unterscheidung wird auch bei Beamten gemacht. Hier allerdings wird unterschieden zwischen der dauernden und der speziellen Dienstunfähigkeit. Und gerade diese spezielle Dienstunfähigkeit ist oftmals mit hohen Einkommenseinbußen verbunden, was eine Absicherung über eine private Dienstunfähigkeitsversicherung mehr als notwendig erscheinen lässt – vgl. Dienstunfähigkeitsabsicherung.
Was müssen Sie wissen?
Sie bedeutet allerdings nicht, dass der Beamte dauerhaft dienstunfähig ist und insofern kann ihm auch eine andere Tätigkeit zugewiesen werden. So können Polizisten, Gerichtsvollzieher oder andere Berufsgruppen genannt werden, die eine Tätigkeit überwiegend im Außendienst ausüben und bei denen, aus welchen Gründen auch immer, plötzlich eine spezielle Dienstunfähigkeit festgestellt wird.
Das können tatsächliche körperliche Beschwerden sein, die eine Ausübung des Dienstes im Außendienst nicht mehr möglich machen; es können aber auch seelische Erkrankungen sein wie etwa ein Burn-Out oder das nicht Verarbeitenkönnen eines folgenreichen Einsatzes.
Wer sich dann immer wieder aufs Neue in den Dienst schleppen muss, riskiert schwere gesundheitliche Schäden und muss dringend therapiert werden bzw. wird diesem Beamten im schlimmsten Fall eine spezielle Dienstunfähigkeit attestiert. Die Folge ist in der Regel eine Versetzung in den Innendienst. Insofern geht der Dienstherr auch nicht von einer dauernden Dienstunfähigkeit aus, weil dem Beamten eben eine andere Tätigkeit zugemutet werden kann. Dass diese mit Einkommenseinbußen von bis zu 30 % einhergeht, weil der Beamte trotz Beibehaltung seiner Besoldungsstufe auf Schichtzulagen verzichten muss, ist dann die finanzielle Folge einer speziellen Dienstunfähigkeit.
Aufgefangen werden diese Verluste allerdings nicht nur den Dienstherrn, sondern der Beamte muss privat durch Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für diesen Fall extra vorsorgen (siehe Dienstunfähigkeitsvorsorge). Denn eines ist auch klar: Wer dauerhaft auf diese Zulagen verzichten muss, muss später auch mit einer geringeren Pension leben. Denn Zulagen werden für die Berechnung des ruhestandsfähigen Gehaltes mitgerechnet.