Haus- und Grundstückseigentümer müssen ihr Eigentum so absichern, dass Dritten darin bzw. darauf kein Schaden entsteht.

Wenn der Eigentümer seine Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten durch mangelnde Sorgfalt verletzt und es deswegen zu einem Personen- oder Sachschaden kommt, hat er für die finanziellen Folgen aufzukommen, notfalls mit seinem gesamten Privatvermögen. Er hat selbst für solche Schäden aufzukommen, die er nicht unmittelbar selbst verursacht hat.

Da insbesondere die Folgen von Personenschäden finanziell immens sein können, sollten vermietende Haus- und Grundstückseigentümer eine Haftpflichtversicherung abschließen. Nur selbst genutzte Eigentumswohnungen und Häuser sind durch eine normale Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, für vermietete Wohnungen und Häuser sowie für unbebaute Grundstücke haftet eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Diese deckt dann solche Schäden ab, die entstehen, wenn der Eigentümer bei seiner baulichen Instandhaltungspflicht und bei seiner Verkehrssicherungspflicht keine ausreichende Sorgfalt hat walten lassen. Sie haftet also, wenn sich beispielsweise Dachziegel lösen oder Eiszapfen abrechen und Personen verletzen oder parkende Fahrzeuge beschädigen. Sie haftet auch, wenn Schäden durch schlechte Reinigung, fehlende Beleuchtung oder mangelhaften Winterdienst entstehen. Auch wenn der Eigentümer die Pflicht zum Winterdienst auf seine Mieter übertragen hat, haftet er selbst für eventuelle Schäden.

Vermieter von Immobilien sollten über die Grundbesitzerhaftpflicht Bescheid wissen (© Gina Sanders / Fotolia)

Vermieter von Immobilien sollten über die Grundbesitzerhaftpflicht Bescheid wissen (© Gina Sanders / Fotolia)

Was Sie zur Grundbesitzerhaftpflicht besser wissen sollten!

Der Eigentümer kann auch dann haftbar gemacht werden, wenn sich trotz Verbotsschildern unberechtigt auf seinem Grundstück aufhaltende Personen zu Schaden kommen, dies aber durch eine bessere Absicherung vermeidbar gewesen wäre. Auch hier übernimmt die Versicherung die finanziellen Folgen.

Der Eigentümer ist lediglich dann nicht für Schäden haftbar, wenn er nachweisen kann, dass er allen erforderlichen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist. In diesem Fall übernimmt die Versicherung zunächst einmal die Prüfung, ob die Ansprüche des Geschädigten auf Schadensersatz überhaupt berechtigt sind. Sie trägt schon die dafür anfallenden Kosten, beispielsweise für Gutachter. Bei berechtigten Ansprüchen des Geschädigten werden alle Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Höchstversicherungssumme übernommen, bei unberechtigten Ansprüchen übernimmt die Versicherung alle die Kosten, die zu deren Abwehr dienen, z.B. Prozesskosten.

Die Beiträge zu einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung werden in der Regel anhand der Jahresbruttomiete festgesetzt, je nach Versicherungsgesellschaft werden zur Ermittlung der Beiträge aber auch die Grund- oder Nutzfläche oder die Anzahl der Wohneinheiten herangezogen.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen werden von allen namhaften Versicherungsgesellschaften angeboten. Oft sind solche Angebote besonders günstig, die von Online-Gesellschaften stammen, wie z.B. von Cosmos Direkt, oder solche, die nur bestimmte Personengruppen versichern, wie z.B. die Fahrlehrerversicherung VaG oder die Hamburger Feuerkasse.

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