Es ist heute nicht einfach, sich im Tarifdschungel der Versicherungsgesellschaften zurecht zu finden. Immer stellt sich die Frage, was ist wichtig, was brauche ich unbedingt und was kann man machen, muss es aber nicht? Wenn sich der potentielle Kunde jedoch bei der Versicherungsgesellschaft direkt erkundigt, dann erhält man in der Regel nur die Antwort, dass alles wichtig sei.

Bei der Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung liegt die Sache anders. Im Bereich Haftpflicht ist es sehr wichtig, den richtigen Versicherungsschutz zu haben, denn es kann immer etwas passieren und wenn der Schaden dann entstanden ist, bedeutet das einen sehr starken Eingriff in das Budget und kann sehr schnell zum finanziellen Ruin führen. Daher ist es wichtig, wenn nicht gar lebensnotwendig, den richtigen Versicherungsschutz im Bereich Haftpflicht zu haben.

Die Haftpflicht hat ihre gesetzliche Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). In § 823 BGB ist die Schadensersatzpflicht gesetzlich geregelt, wonach jeder, der das Leben oder das Eigentum eines Dritten in Gefahr bringt oder schädigt, für den entstandenen Schaden haftet und diesen ersetzen muss.

Die Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die „Grund und Boden“ verursachen. Hierzu zählt der klassische Fall, dass im Winter der Briefträger auf dem Weg zum Briefkasten ausrutscht und sich das Bein bricht, sodass er für 6 Wochen dienstunfähig ist. Die Kosten für die Krankenhausbehandlung und die Lohnersatzleistungen des Arbeitgebers werden beim Grundstückseigentümer eingefordert, weil er z. B. vergessen hat, seinen Sicherungspflichten nachzukommen und den Schnee zu räumen/den Gehweg zu streuen. Ebenso kann es sein, dass aus unerklärlichen Gründen eine Dachziegel auf ein vor dem Haus parkendes Auto fällt und einen schweren Schaden anrichtet. Solche und ähnliche Fälle werden über die Grundstückshaftpflicht abgedeckt.

Die Grundstückshaftpflicht, wie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auch genannt wird, sollte jeder haben, der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses ist. Dies gilt auch für Eigentümer, die mit ihren Kindern in einem Zweifamilienhaus zusammenleben. Ebenso sollte jeder Vermieter eines Hauses oder einer Wohnung als Teil seines Hauses über die Grundbesitzerhaftpflicht verfügen. Die Kosten für diesen Versicherungsschutz kann der Vermieter den Mietern im Rahmen der Betriebskostenabrechnung nach einem entsprechenden Verteilerschlüssel in Rechnung stellen.

Alle Eigentümer eines Einfamilienhauses benötigen eine Grundbesitzerhaftpflicht nicht, denn diese ist in der Privathaftpflichtversicherung enthalten.

Die Versicherungssumme einer Grundbesitzerhaftpflicht sollte nicht unter 5 Mio für Personen- und Sachschäden und nicht unter EUR 100.000 für Vermögensschäden liegen.