Es sind nicht nur Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, die den Abschluss einer Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung notwendig machen. Auch das Miteinander von Hausbewohnern wird nicht selten derart strapaziert, dass nur eine gerichtliche Regelung den Streit zumindest auf dem juristischen Wege entscheiden kann. Wie die Streithähne dann selbst in Zukunft damit umgehen, steht auf einem ganz anderen Blatt, zumal ein Streit unter Hausbewohnern, Mietern oder Grundstückseigentümern auch immer mit Kosten verbunden ist, die je nach Art und Umfang der Streitigkeit schon mehrere hundert Euro betragen können. Dies umso mehr, sollte der Streit tatsächlich nur durch eine gerichtliche Entscheidung beigelegt werden können. Insofern ist es für Vermieter und Grundstückseigentümer in besonderer Weise, aber eben auch für Mieter unerlässlich, dass sie eine Wohnungs-, Grundstücks- und Gebäuderechtsschutzversicherung abschließen. Diese übernimmt die Kosten für eine anwaltliche Beauftragung ebenso wie die Gerichtskosten, sollten diese durch die Entscheidung des Gerichts gezahlt werden müssen.

Dabei ist der Streitgegenstand zweitrangig. Die Versicherung übernimmt die Kosten für den Fall, dass ein Vermieter ausbleibende Mietzahlungen seiner Mieter zu beklagen hat. Und wenn ein Mieter seinen Vermieter erfolglos zu einer Reparatur in der Mietwohnung aufgefordert hat oder die offensichtlich fehlerhafte Nebenkostenabrechnung nicht korrigiert wird, werden mögliche Kosten eines Rechtsstreits ebenfalls über die Wohnungs-/Grundstücksrechtschutzversicherung abgewickelt.

Dabei steht auch für die Versicherungen nicht zwingend an erster Stelle, dass sie hohe Rechnungen für Anwälte und Gerichte zu zahlen haben. Vielmehr werden die Versicherungsnehmer angehalten, durch vorherige Mediatons-Gespräche eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Insofern zahlen nicht wenige Versicherungen auch die Kosten für einen Mediator. Umgekehrt aber soll den Versicherten durch Zahlung einer zuvor gewählten Selbstbeteiligung klar gemacht werden, dass sie sich – wenn auch nur zu einem Teil – an den Kosten eines Streits zu beteiligen haben. Nicht wenige Versicherungen erlassen ihren Kunden auch die Gebühren für ein anwaltliches Beratungsgespräch, sollte der Streit danach aus der Welt geräumt worden sein.