Gesetzliche Regelungen sehen vor, dass die Haftung von Hausbesitzern bei auftretenden Mängeln an der Immobilie deutlich verschärfter ausfällt, als dies vor einigen Jahren der Fall war. Wer in einem solchen Fall keine Versicherung besitzt, muss alle hieraus resultierenden Kosten persönlich tragen und für die entstandenen Schäden aufkommen. Oftmals kann ein solcher Fall für schwerwiegende finanzielle Probleme sorgen.

Mit der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht der Münchner Verein-Versicherung möchte der renommierte Anbieter seinen Kunden die Möglichkeit bieten, von einer weitreichenden Deckung in vielen Bereichen profitieren zu können. Dies kann von entscheidender Bedeutung sein, da man als Hausbesitzer in der Pflicht steht, die so genannte umgekehrte Beweislast zu erbringen.

Bei auftretenden Personen- oder Sachschäden muss der Eigentümer des Gebäudes beweisen, dass er alles mögliche unternommen hat, um die nun eingetretene Gefahr abzuwenden. Solche Schadensfälle können beispielsweise Beschädigungen durch abgelöste Dachziegel sein (vgl. auch: Grundbesitzerhaftpflicht: Wer braucht was?).

Der Versicherer wirbt mit einer exzellenten Absicherung des Versicherungsnehmers der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht im Schadensfall.

Die Tarifdetails der Münchner Verein Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Laut Anbieter soll die Versicherung eine erstklassige Sicherheit für Eigentümer bieten. Die Grundvoraussetzungen für den Abschluss einer solchen Versicherung ist der Besitz oder das Vermieten einer Immobilie. Der Deckungsbereich umfasst ebenfalls das Überlassen eines Gebäudes. Vergleiche jedoch auch: Gartenhausversicherung.

Der Anbieter leistet Schadensersatz, wenn andere Personen aufgrund der versicherten Immobilie zu Schaden kommen. Hierbei muss selbstverständlich sichergestellt werden, dass diese nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen Anspruch auf Ersatz für etwaige Personen-, Sach- oder Vermögensschäden besitzen.

Die Besonderheit soll es sein, dass bei ungerechtfertigten Ansprüchen oder gar deutlich zu hoch angesetzten Forderungen selbige abgewiesen werden. Dieser Service soll vollkommen kostenfrei erfolgen. Vgl. hierzu auch den Artikel Immobilienrechtsschutz.

Beispiele für Versicherungsfälle

Um seinen Kunden die hierbei abgedeckten Sachverhalte besser verdeutlichen zu können, führt die Münchner Verein Beispiele für versicherte Schadenfälle an. Neben einer Verletzung aufgrund einer geringen Treppenbeleuchtung kann ebenfalls eine Verletzung durch das Herabfallen eines abgelösten Dachziegels einen Schadensersatzanspruch rechtfertigen. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass der persönlichen Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen wurde. In jedem dieser Sachverhalte greift der Versicherungsschutz der Münchner Verein.

Die Höhe des hierbei gewährten Schutzes besteht in jedem Fall stets in der Höhe der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme. Nur so kann garantiert werden, dass jede Immobilie in optimalem Maß versichert wird und die Kunden der Münchner Verein den für ihr Gebäude am günstigsten erscheinenden Beitrag aufbringen müssen. Zum Weiterlesen: Sie haben ein eigenes Haus? – Grundbesitzerhaftpflicht sollte sein!