Im Zusammenhang mit dem Eigentum von Immobilien oder der Anmietung von Wohnungen können verschiedene Streitigkeiten entstehen. So geschieht es nicht selten, dass sich Nachbarn bezüglich ihrer Grundstücksgrenzen streiten oder aber dass Mieter die Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters anzweifeln. Auch eine nicht fristgerechte Kündigung des Mietvertrages oder ein Streit über einen zu hoch gewachsenen Baum an der Grundstücksgrenze kann mitunter zu einem Rechtsverfahren führen.

Um bei diesen Verfahren finanziell abgesichert zu sein, bietet die D.A.S. Rechtsschutzversicherung den Immobilien-Rechtsschutz. Er kann je nach Wunsch als alleinige Rechtsschutzversicherung oder aber als Zusatzversicherung zu einem bestehenden Rechtsschutzvertrag abgeschlossen werden. Zudem steht der Immobilien-Rechtsschutz der D.A.S. sowohl für selbstgenutzte wie auch für vermietete Wohneinheiten zur Verfügung.

Immobilien-Rechtsschutz für selbstgenutzte Wohneinheiten

Der Immobilien-Rechtsschutz für selbstgenutzte Wohneinheiten können Mieter, Eigentümer und Vermieter gleichermaßen abschließen. Dieser Vertrag bietet Rechtsschutz für die im Vertrag angegebene Wohneinheit. Versichert ist zum einen der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, zum anderen ist auch der Steuer-Rechtsschutz vor Gericht enthalten. Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz beinhaltet seit Kurzem auch einen Bonitätsservice, den insbesondere Mieter nutzen können. Mit diesem Service ist es möglich, dem Vermieter eine gute Bonität zu bestätigen, um die gewünschte Wohnung wirklich mieten zu können.

Immobilien-Rechtsschutz auch für vermietete Objekte

Alternativ hierzu kann der Immobilien-Rechtsschutz auch für vermietete Objekte abgeschlossen werden, um sich bei Rechtsstreitigkeiten mit den Mietern finanziell abzusichern. Er steht ausschließlich für Vermieter zur Verfügung, abgesichert sind auch in diesem Fall die vertraglich angegebenen Wohneinheiten. Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz beinhaltet in diesem Fall das Vermieterinkasso sowie die Bonitätsprüfung potenzieller Mieter. Damit ist es Vermietern möglich, die Bonität ihrer künftigen Mieter sowie deren Zahlungsmoral vorab zu prüfen und gleichzeitig das Inkasso zu beauftragen, wenn die Mieter nicht mehr bezahlt wird.

Telefonberatung im Kontext des Immobilienrechtschutzes

In beiden Tarifen steht eine erweiterte Telefonberatung zur Verfügung, so dass Rechtsprobleme auf Wunsch vorab telefonisch geklärt werden können. Weiterhin bietet der Immobilien-Rechtsschutz für selbstgenutzte Wohneinheiten einen Mediations-Rechtsschutz, so dass Streitigkeiten auch mit einem Mediator geklärt werden können, ohne dass Gerichte hiermit beschäftigt werden.