Kommunalversicherer tragen kommunale Risiken als Solidargemeinschaft, in der Regel gelten nur solche Einrichtungen als Kommunalversicherer, die zu mindestens 50% von den Kommunen oder ihren Institutionen getragen werden.

In ihren Aufsichtsräten sitzen daher Bürgermeister, Geschäftsführer kommunaler Unternehmen sowie Landräte, die spezielle Kenntnisse über kommunale Risiken haben und helfen, diese innerhalb ihrer kommunalen Funktionen gering zu halten.

Allerdings ist die 50%-Regel durchaus umstritten, denn andere große Gesellschaften zählen ebenfalls den öffentliche Dienst zu ihrer bevorzugten Zielgruppe und bemühen sich, wenn auch zuweilen erfolglos, um Aufträge beispielsweise bei der Zusatzversorgung der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.

Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK)

Mehr als 10 deutsche Kommunalversicherer haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK) mit Sitz in Köln zusammengeschlossen. Es handelt sich hierbei um:

  1. WGV Stuttgart,
  2. HADG Bochum,
  3. VKB München,
  4. OKV Berlin,
  5. GW Köln,
  6. KSA Kiel,
  7. KSA Berlin,
  8. KSA Bochum,
  9. BGV Karlsruhe,
  10. KSA Hannover und
  11. HV Dortmund.

Die älteren unter ihnen wie zum Beispiel Württembergische Gemeinde-Versicherung Stuttgart a.G. begannen schon 1921 als reine Haftpflichtversicherer für Kommunen, haben heute als Mitglieder 650 Städte und Gemeinden (WGV Stuttgart) und versichern auch die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst (bei der WGV Stuttgart 400.000 Personen). Außerdem wurden die großen Landeskirchen sowie soziale Einrichtung Mitglieder der WGV (siehe Württembergische Gemeinde-Versicherung Stuttgart a.G.).

Andere wie der Haftpflichtschadenausgleich Deutscher Großstädte (HADG Bochum) sind eine Selbsthilfeeinrichtung in der Form eines nicht rechtsfähigen Vereins. Ihre Mitglieder tragen gemeinsam Schäden aus den Bereichen KfZ-Haftpflicht und Allgemeine Haftpflicht, bilden also die typische Solidargemeinschaft (siehe Haftpflichtschadenausgleich Deutscher Großstädte).

Ähnlich funktioniert der Kommunale Schadenausgleich (KSA), der in Kiel seit 1926 besteht und in Berlin 1990 für die Länder Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern gegründet wurde. Der KSA Berlin umfaßt neben Städten, Gemeinden und Landkreisen auch Sparkassen, kommunale Unternehmen und sonstige kommunale Einrichtungen, an denen Gemeinden zu mindestens 50% beteiligt sind (siehe KSA Versicherung zum kommunalen Schadenausgleich allgemein sowie im Detail KSA Berlin, KSA Hannover).

Der Badische Gemeinde-Versicherungsverband (BGV) mit Sitz in Karlsruhe ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts (sieher Badischer-Gemeinde-Versicherungsverband / BGV).

Zusammenfassend kann man sagen, dass Kommunalversicherer in verschiedenen Rechtsformen existieren, unterschiedliche Mitglieder innerhalb des kommunalen Bereiches sowie ein differenziertes, breites Spektrum an Aufgaben haben.

Diese Artikel auf Versicherox.de könnten Sie auch interessieren: