Der Kommunale Schadenausgleich (KSA) ist eine ostdeutsche Selbsthilfeorganisation. Gegründet wurde der KSA am am 11. Oktober 1990 in Berlin, wo sich sein Geschäftssitz auch heute noch befindet. Der Gründungsstab bestand seinerzeit aus 57 Vertretern unterschiedlicher Landkreise, Städten und Gemeinden. Heute besteht der KSA laut eigenen Angaben aus mehr als 6000 Mitgliedern.

Obwohl der KSA vom Charakter her als Versicherer gilt, unterliegt er nicht der im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) festgelegten Versicherungsaufsicht. Die Freistellung hiervon erfolgte aufgrund des Umstands, dass der KSA als nicht rechtsfähiger Verband von Gemeinden oder deren Verbänden gilt. Trotzdem besteht zwischen dem KSA als Versicherungsgeber und den bei ihm versicherten Kommunen ein Versicherungsverhältnis. Das Angebot an Versicherungen reicht von Allgemeiner Haftpflichtversicherung über KFZ Versicherungen bis hin zu Unfallversicherungen (auch für Schüler).

Mitglied beim KSA wird, wer dort einen Deckungsvertrag abgeschlossen hat. Die Mitgliedschaft steht Einzelpersonen und Eigenbetrieben nicht offen. Lediglich kommunale Organe wie Landkreise, Gemeinde, Zweckverbände, Ämter und Unternehmen, welche öffentliche Aufgaben ausführen und an denen Kommunen mit mindestens 50% beteiligt sind, können hier Mitglied werden. Endet die Gültigkeit des Deckungsvertrags, so ist damit auch die Mitgliedschaft der Kommune (oder eines anderen Versicherungsnehmers) beim KSA zu Ende.

Als Beleg für sein erfolgreiches Modell des nach dem Umlageprinzip vorgenommenen finanziellen Schadensausgleichs verweist der KSA auf die nach eigene Aussage niedrigere Belastung der Kommunen im Vergleich zu ähnlichen Angeboten und Leistungen privater Versicherer. Zudem sieht der KSA einen großen Vorteil seines Organisationsmodells darin begründet, dass sie allen Beteiligten nur Vorteile bringt. Wenn man der Werbung des Versicherers glauben will, werden die Mitglieder durch gemeinsame Interessen verbunden. Ein zwischen Mitarbeitern des KSA und den Versicherungsnehmern rege stattfindender Erfahrungsaustausch soll dazu beitragen, Hilfe zur Selbsthilfe zu fürdern sowie juristische Kompetenz und praktische Erfahrung zu vereinen.