Der Haftpflichtschadenausgleich der Deutschen Großstädte, kurz Hadg, ist eine Institution, die bereits im Jahr 1924 gegründet wurde. Als Mitglieder können alle deutschen Großstädte beitreten, kommunale Unternehmen dürfen ab 50%iger Beteiligung ebenfalls einbezogen werden. Mitglieder sind aktuell die Freie und Hansestadt Hamburg, die Hansestadt Bremen sowie die Städte Kassel und Kiel. Aktuell finden sich im Haftpflichtschadenausgleich deutscher Großstädte mehr als 250 versicherte Städte und Kommunen im norddeutschen Raum.
Die Kommunen können sich mit dem Beitritt zum Haftpflichtausgleich deutscher Großstädte gegen viele unvorhergesehene Schäden versichern, für die eine Stadt oder Kommune zur Rechenschaft gezogen werden kann. Hierzu gehören unter anderem schwere Personenschäden oder großflächige Umweltverschmutzungen, auch einstürzende Gebäude oder sturmbedingt umstürzende Bäume können zu Schadenersatzansprüchen aus der Bevölkerung führen.
Im privaten Bereich schützen sich die Menschen in diesen Fällen durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Sie trägt die Schäden, die Dritten zugefügt werden und wendet den Schadenersatzanspruch auch ab, wenn dieser unbegründet ist. Kommunen und Städte können eine solche Absicherung nicht nutzen und müssten daher mit ihrem Vermögen haften. Aufgrund klammer Kassen ist es in der Regel jedoch nicht möglich, derartige Schäden zu begleichen und die Ansprüche der Menschen zu beheben. Abhilfe schafft jedoch der Kommunale Schadenausgleich oder der Haftpflichtschadenausgleich deutscher Großstädte.
In diesem Fall schließen sich Städte und Kommunen zusammen, um derartige Schäden gemeinschaftlich lösen zu können. Die Risikoaufschläge, die für den Haftpflichtschadenausgleich erhoben werden, fließen in einen gemeinsamen Topf, aus dem die Kommunen Gelder empfangen können, wenn unvorhergesehene Ereignisse eingetreten sind und die Schadenersatzpflicht festgestellt wurde.
Durch die vielen Mitglieder ist es dem Haftpflichtschadenausgleich deutscher Großstädte möglich, den Mitgliedern einen vollumfänglichen Deckungsschutz in unbegrenzter Höhe zur Verfügung zu stellen. Damit kann der Schadenausgleich auch als Haushalts- und Bilanzsicherungsverein fungieren, denn die Städte müssen keine Rücklagen für eventuelle Schäden oder Ersatzzahlungen kalkulieren.