Der Begriff Gipsgeld meint in der Unfallversicherung, dass der Versicherte einen Leistungsanspruch gegen seine Versicherungsgesellschaft erwirbt, wenn er eine durch einen Gipsverband behandelte Unfallverletzung erleidet. Typische Verletzungen, bei welchen das Gipsgeld ausgezahlt wird, sind Knochenbrüche sowie Kapselrisse oder Beschädigungen an Sehnen. Üblicherweise sind auch Brüche in die Leistungspflicht eingeschlossen, welche auf Grund ihrer Besonderheit nicht durch einen Gipsverband therapiert werden können. Nicht zuletzt Hüftverletzungen erfordern häufig eine Operation.
Das Gipsgeld kann als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden oder in eine bestehende Unfallversicherung integriert werden. Die Signal Iduna Versicherungsgesellschaft bietet eine ausschließlich auf das Gipsgeld zugeschnittene Unfallversicherung mit einer pauschalen Entschädigungssumme in Höhe von 1000 Euro an. Die Beiträge zur Gipsgeld-Versicherung richten sich nach dem Geschlecht und danach, ob der Versicherungsnehmer körperlich tätig ist. Bei der Aachener und Münchener Versicherung ist das Gipsgeld im normalen Tarif der Unfallversicherung enthalten, entsprechende Zusatzvereinbarungen werden von einer zunehmenden Anzahl an Versicherungsunternehmen angeboten.
Gipsgeld extra oder als Teil einer umfassenden Unfallversicherung
Der gesonderte Abschluss einer Gipsgeld Versicherung empfiehlt sich für Versicherungsnehmer mit einem erhöhten Risiko, Knochenbrüche zu erleiden. Wenn das Gipsgeld Bestandteil einer umfassenden Unfallversicherung ist, erhält der Versicherungsnehmer bei einer entsprechenden Verletzung eine pauschale Leistung zuzüglich zum vereinbarten Tagegeld für jeden auf Grund des Unfalls im Krankenhaus verbrachten Tag. Wenn der Vertrag kein Gipsgeld vorsieht, erhalten Unfallopfer aus einer traditionellen Unfallversicherung oft keine Entschädigungszahlung, da in vielen Altverträgen nur Klinikaufenthalte und bleibende Schäden versichert sind.
Das Gipsgeld steht dem Versicherungsnehmer in jedem Fall zu, sobald er eine versicherte Verletzung erlitten hat. Eventuelle Schmerzensgeldforderungen gegenüber einem Unfallverursacher werden mit diesem nicht verrechnet. Die eigentlichen Behandlungskosten werden selbstverständlich mit der privaten oder gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet, deren Leistungspflicht durch die Auszahlung des Gipsgeldes nicht gemindert wird.
Gips-Unfall-Versicherung – Trostpflaster bei Knochenbruch & Co
Weiterführende Links im Web:
- DA Direkt Unfallversicherung: „Gipsgeld“ bei ambulanter Behandlung > „Sie erhalten ein „Gipsgeld“ in Höhe von 100 Euro, wenn Krankenhaus-Tagegeld vereinbart wurde, Sie aber bei einem Knochenbruch, Muskel-, Sehnen-, Bänder- oder Kapselriss nicht vollstationär behandelt werden müssen.“
www.da-direkt.de/versicherungen/unfallversicherung/leistungs-extras-unfallversicherung.htm - Concordia Sorglos-Unfallversicherung: „200 Euro Gipsgeld bei Knochenbrüchen“
www.concordia.de/ww/de/pub/privatkunden/unfall/leistungen.cfm - NTV.de zum Test von Stiftung Warentest: „Manche Versicherungen werben mit Zusatzleistungen wie „Gipsgeld“ für gebrochene Knochen, (…) Das sind schöne Extras, die aber wenig helfen, wenn die restlichen Versicherungsbedingungen dürftig sind.“
www.n-tv.de/ratgeber/Was-man-wirklich-braucht-article4780501.html - Stiftung Warentest: Unfallversicherung – raus aus miesen Policen
www.test.de/Unfallversicherung-Raus-aus-miesen-Policen-4300658-0/ - Siehe auch auf Versicherox.de: Risiko Unfallversicherung
- Siehe auch auf Versicherox.de: Bergungskosten Skiunfall
- Siehe auch auf Versicherox.de: Unfallversicherung Invaliditätsgrundsumme