Gut, wenn man gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls abgesichert ist – zumindest dann, wenn etwas passiert. Viele unterschätzen dieses Risiko. Denn statistisch geschieht in Deutschland alle knapp 5 Sekunden ein Unfall. Für den Betroffenen spielt dabei eine große Rolle, ob es sich um einen Unfall in der Arbeits- oder Freizeit handelt. Denn während die bei erstgenannten Unfällen eine ausreichende finanzielle Unterstützung gegeben ist, stehen Betroffene, die einen Unfall im privaten Bereich erleiden, finanziell betrachtet weitestgehend allein da. Kosten rund um die Genesung werden in der Regel immer von den Krankenversicherungen übernommen – bei jedem Unfall. Finanzielle Entschädigungen darüber hinaus sind bei einem Unfall während der Freizeit allerdings nur bei zusätzlicher privater Absicherung gegeben. Und die Zahl dieser Unfälle macht mehr als 70% aller Fälle aus. Eine private Unfallversicherung ist also durchaus von großem Vorteil.

Eine Unfallversicherung besteht praktisch aus verschiedenen Bausteinen. Der Hauptbestandteil ist die so genannte Versicherungssumme, die zugleich den wichtigsten Aspekt eines solchen Vertrags darstellt. Denn aus ihr leitet sich letztlich die Höhe der finanziellen Entschädigung im Fall der Fälle ab. Liegt ein Schadensfall vor, dann legt ein Arzt die Schwere der Schädigung prozentual fest. Als Richtwert dient dazu die so genannte Gliedertaxe. Je nachdem, welcher Teil des Körpers betroffen ist, ergibt sich aus ihr eine prozentuale Schädigung. So macht eine schwerwiegende und bleibende Schädigung des Unterarmes beispielsweise 70%, der einseitige Verlust des Gehörs zum Beispiel 40% aus. Auch Abstufungen sind im Einzelfall durchaus möglich. Im Schadensfall wird der prozentuale Schädigungsgrad in Prozent der im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.

Im Falle einer Vollinvalidität gilt das gleiche Prinzip. Wird eine Vollinvalidität festgestellt, was ab einem bestimmten Schädigungsgrad der Fall ist, dann zahlt der Versicherer die so genannte Invaliditätsgrundsumme. Diese kann je nach Anbieter und Vertrag von der Versicherungssumme abweichen und liegt meist deutlich über derselben. Zudem kann für die Invaliditätsgrundsumme eine Progression vereinbart werden. Liegt diese Progression zum Beispiel bei 350%, dann würde im Falle einer Vollinvalidität das 3,5-fache der Invaliditätsgrundsumme gezahlt. Grundsätzlich ist es sehr sinnvoll, eine möglichst hohe Progression zu wählen, da im Falle einer Vollinvalidität hohe Kosten entstehen, wenn der Betroffene seinen Alltag zukünftig weitestgehend eigenständig bewältigen soll. So ist es nicht selten nötig, ein behindertengerechtes Fahrzeug zu erwerben oder den eigenen Wohnraum tiefgreifend umzugestalten – zum Beispiel mit Treppenliften oder ebenerdiger Wohnraumgestaltung.