Skifahren ist in den Wintermonaten ein beliebter Sport. Leider ist Skifahren auch sehr gefährlich, denn sowohl bei der Abfahrt aber u.U. auch beim Langlauf kann es zu starken Verletzungen kommen. Es ist daher wichtig, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu wählen, bevor man in den Skiurlaub fährt. Wichtiges Detail ist hierbei auch die im Notfall oft eingeleitete Bergung mit Hubschrauber.

Sofern der Urlaub in Deutschland verbracht wird, leisten die gesetzliche sowie die private Krankenversicherung in der Regel vollumfänglich nach einem Skiunfall. In beiden Fällen werden sowohl die Transportkosten ins Krankenhaus wie auch die dortige Behandlung und, wenn nötig, Operationen übernommen.

Die private Krankenversicherung kann hier zwar höhere Leistungen bieten und etwa die Unterbringung im Einbettzimmer im Krankenhaus ermöglichen, doch auch die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt alle medizinisch notwendigen Kosten.

Kosten der Bergung nach einem Ski-Unfall im Ausland

Anders im Ausland. Hier sollte eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, so dass die Behandlung als Privatpatient ermöglicht wird. Insbesondere gesetzlich Versicherte müssen häufig Privatbehandlungen übernehmen, von denen die Krankenversicherungen zu Hause nur einen Teil tragen. Die Krankenversicherung ist damit ein wichtiger Teil für den Skiurlaub. Allerdings sollte beachtet werden, dass diese Versicherung lediglich die Behandlungskosten übernimmt, die Kosten für eine eventuell notwendige Bergung hingegen trägt die Auslandsreisekrankenversicherung in sehr vielen Fällen nicht.

Einige PKV-Tarife (private Krankenvollversicherung, nicht Reisekrankenversicherung), wie zum Beispiel der Hallesche „NK“-Tarif bezahlen die Bergung mit dem Rettungshubschrauber explizit, viele andere Tarife hingegen nicht – insbesondere solche, die als „Economy“, „Spar“ oder „Basis“-Tarif angeboten werden. Somit müssen auch viele privat Versicherte in der PKV bei einem Skiunfall ihren Rettungshubschrauber aus eigener Tasche bezahlen.

Private Unfallversicherung kann Rettungshubschrauber abdecken, wenn diese Leistung nicht schon in der Krankenversicherung inkludiert ist

Um sich letztlich auch vor diesen Kosten zu schützen, bieten die privaten Versicherungsunternehmen den Abschluss einer privaten Unfallversicherung an. Diese Versicherung soll als Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung abgeschlossen werden und deckt somit auch Unfälle im Skiurlaub ab (wichtig: Meldefristen für Unfallmeldung). Dabei werden neben Invaliditätsleistungen, notwendigen Schönheitsoperationen und eine Todesfallleistung auch die Bergungskosten bei einem Skiunfall übernommen.

Die Versicherung trägt somit die Kosten für die Bergungsmannschaft, in den meisten Fällen auch für die Bergung mit Hubschrauber, der den Verletzten aus unwegsamem Gelände ins Krankenhaus transportiert.

Ist eine solche Versicherung nicht vorhanden, kann der Transport durchaus mehrere zehntausend Euro betragen (meist 10.000 bis 20.000 EUR). Ob eine solche Versicherung jedoch wirklich notwendig ist, muss im Einzelfall und anhand der eigenen Risikobeurteilung geprüft werden, schließlich werden für eine erneute Versicherung auch weitere Prämienzahlungen fällig.