Eine private Unfallversicherung wird als Schutz gegen unvorhergesehene Risiken vereinbart. Ein Unfall ist laut der Definition vieler Versicherer ein unvorhergesehenes Ereignis, welches auf den Körper eintrifft und diesen hierdurch schädigt. Die Unfallversicherung leistet in diesem Fall unter anderem Bergungskosten, Kosten für kosmetische Operationen oder auch Invaliditäts- und Hinterbliebenenzahlungen. Die private Unfallversicherung ist damit eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Unfallversicherung, die bei Unfällen am Arbeitsplatz sowie auf dem Weg dorthin leistet. Die private Versicherung hingegen tritt auch bei Unfällen in der Freizeit oder bei der Ausübung von Hobbys ein.

Um die Leistungen der privaten Unfallversicherung in Anspruch nehmen zu können ist es notwendig, dass Versicherte unverzüglich eine Unfallmeldung an die private Unfallversicherung senden. Alternativ besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Versicherung vorab telefonisch über den Unfall zu informieren und die Unfallmeldung nachzureichen.

Wie in den Versicherungsbedingungen der Gesellschaften zu lesen ist, muss der Unfall unverzüglich nach Eintreten gemeldet werden. Dieser Satz kann natürlich widersprüchlich ausgelegt werden, da viele Betroffene die erste Zeit nach dem Unfall im Krankenhaus verbringen und ihre Versicherung einfach vergessen. Allerdings ist es notwendig, die Versicherung in einem angemessenen zeitlichen Rahmen zu informieren, so auch die Urteile verschiedener Richter. In einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 2007 beispielsweise heißt es, dass Versicherungsnehmer einige Monate nach dem Unfall kaum noch Erinnerungen hieran hätten, wodurch der Unfallhergang kaum noch rekonstruiert werden könnte.

Im Idealfall sprechen Versicherte den Hergang des Unfalls mit Familienangehörigen oder Freunden kurz nach dem Unfall noch einmal durch, sofern dies möglich ist. Zudem ist es ratsam, eine Vertrauensperson über die vorhandene Versicherung zu informieren und eventuell eine Kopie der Versicherung dort zu hinterlegen. Hiermit ist es dann möglich, den Unfall kurzfristig zu melden, auch wenn der Versicherte selbst hierzu nicht in der Lage ist. Damit können dann die Versicherungsansprüche gewahrt werden, der detaillierte Unfallbericht des Betroffenen wird entsprechend nachgereicht. Alternativ kann vorab der Bericht der Polizei vorgelegt werden.
Sofern der Versicherte bei dem Unfall verstorben ist, müssen die Hinterbliebenen die Meldung an die Versicherung tätigen. Auch hier ist es wichtig, Fristen zu beachten und möglichst wenige Tage nach dem Unfall die Versicherung zu informieren.