Der Tarif Q 30 der Deutschen Krankenversicherung AG gilt für Patienten, die einen Anspruch auf Beihilfe haben, er kommt damit für Beamte in Frage (siehe Beihilfetarife in der PKV).

Der Kompakttarif soll eine Kostenerstattung in Höhe von 30 Prozent vorsehen, die für den ambulanten, den stationären und den dentalen Bereich gilt. Damit werden die Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel bis zu 30 Prozent von der Versicherung übernommen, und auch ärztliche Behandlungen sind bis zu einer Höhe von 30 Prozent in der tariflichen Leistung eingeschlossen.

Arzneimittel sind aus der Apotheke zu beziehen, wenn die Leistungspflicht des Versicherers greifen soll. Der Tarif soll auch physikalisch-medizinische Leistungen, medizinische Bäder und Sprachübungen eines Logopäden sowie die Kosten für einen Heilpraktiker in Höhe von jeweils 30 Prozent abdecken. Dies soll gleichermaßen für Naturheilmittel und eine psychotherapeutische Behandlung gelten sowie für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen. Hinzu kommen Hilfsmittel wie Gehstützen, Hör- und Sprechgeräte, Kompressionsstrümpfe, Kunstglieder, orthopädische Apparate und Maßschuhe.

Sonstige Leistungsdetails

Für die Leistungen im stationären Teil gilt eine Kostenübernahme in Höhe von 30 Prozent für allgemeine Krankenhausleistungen. Wird allerdings eine Behandlung durch den Chefarzt durchgeführt, dann wird diese zu 100 Prozent von dem Versicherer erstattet, so die Werbung des Tarifs. Der Tarif sieht die Unterbringung im Zweibettzimmer vor, wird darauf verzichtet, soll er die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes in Höhe von 6,14 Euro leisten. Als Besonderheit gilt der Tarif auch für Leistungen einer voll- oder teilstationären Versorgung im Hospiz.

Der Tarif deckt auch den dentalen Bereich ab, in dem die Kosten für Zahnersatz, Inlays, Implantate sowie kieferorthopädische Maßnahmen bis zu 30 Prozent übernommen werden. Hinzu kommen zahnärztliche Leistungen zur frühen Erkennung von Zahn- und Kieferkrankheiten. Der Tarif gibt an, keine Zahnstaffel vorzusehen.

Der Q 30 sieht weiterhin nach Angaben des Versicherers eine Entbindungspauschale vor. Eine Selbstbeteiligung fällt bei dem Tarif nach der Werbung der Gesellschaft nicht an. Der Tarif soll eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung ab dem ersten leistungsfreien Jahr beinhalten in Höhe von zwei Monatsbeiträgen. Im zweiten Jahr erhöht sie sich auf drei Monatsbeiträge, ab dem vierten Jahr werden vier Monatsbeiträge zurückgezahlt. Dabei ist ein Monatsbeitrag mit 60 Prozent des zu zahlenden Monatsbeitrags angesetzt.

Mehr zur Deutschen Krankenversicherung / DKV sowie zur privaten Krankenversicherung für Beamte:

Siehe auch: DKV Tarif Q 20 sowie die Artikel zu den DKV Versicherungen generell sowie zur Beamten-Krankenversicherung.