Eine Zahnstaffel kann sowohl in der privaten Krankenvollversicherung greifen wie auch in der Krankenzusatzversicherung. Sie sieht vor, dass der Versicherer in den ersten Jahren im dentalen Bereich keine Erstattung der Behandlungskosten in vollem Umfang vornimmt, sondern diese auf einen Betrag begrenzt. Dabei kann die Zahnstaffel sich auf die drei Bereiche Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie beziehen.
Je nach Gesellschaft und Tarif ist die Zahnstaffel unterschiedlich gestaltet. Sie liegt meist zwischen drei und fünf Jahren. So kann beispielsweise im ersten Jahr eine Begrenzung in Höhe von 1.000 Euro Kostenerstattung vereinbart sein, im zweiten Jahr 2.000 Euro bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000 Euro im fünften Jahr. Ab dem sechsten Jahr entfällt dann eine Begrenzung der Erstattung. Resultiert die Behandlung aus einem Unfall, dann kann der Tarif den Wegfall der Zahnstaffel vorsehen. Mit der Zahnstaffel wird einerseits vermieden, dass ein Versicherter sich sofort nach dem Versicherungsbeginn bei einem neuen Versicherer einer umfangreichen und kostspieligen dentalen Behandlung unterzieht. Gleichzeitig kann ein Versicherter so längere Zeit gehalten werden, wenn eine teure dentale Behandlung um einige Zeit verschoben wird bis die Zahnstaffel eine höhere Erstattung vorsieht. Aus Sicht der Versicherer ist eine Zahnstaffel durchaus verständlich und sinnvoll, denn die Behandlungskosten machen gerade im Zahnbereich schnell eine hohe Größenordnung aus. Aus diesem Grund beschränken viele Versicherer ihre Erstattungen im dentalen Bereich in den ersten Jahren und erstatten erst nach Ablauf einiger Jahre die volle Höhe der Behandlungskosten.
So sieht die Tarifreihe Komfort der ARAG Krankenversicherung für die Vollversicherung eine Zahnstaffel in den ersten fünf Jahren nach Versicherungsbeginn in Höhe von jeweils 1.000 bis 5.000 Euro pro Jahr vor. Auch die Zusatzversicherung Z100 limitiert die Kostenerstattung in den ersten beiden Jahren und leistet danach unbegrenzt. Die Krankenvollversicherung AktiMed Plus 100 der Allianz begrenzt die Leistungen im dentalen Bereich in den ersten vier Jahren. Keine Zahnstaffel soll die Barmenia mit ihrem Tarif VCH 2C vorsehen oder die AXA mit dem 541-N.