Der Tarif Q 20 der Deutschen Krankenversicherung (DKV) ist ein Kompakttarif für Beihilfeberechtigte, das heißt, für Beamte. Er deckt den ambulanten, dentalen und den stationären Bereich ab und bietet die Unterbringung im Zwei-Bett-Zimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt. Die Kostenerstattung beläuft sich auf 20 Prozent. Der Tarif beinhaltet keinerlei Selbstbeteiligung des Versicherten.
Im ambulanten Bereich werden Arznei- und Verbandmittel auch erstattet, wenn sie von einem Heilbehandler verordnet und in der Apotheke bezogen wurden. Die Höhe der Erstattung entspricht 20 Prozent. Der Tarif sieht eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung vor. Sie beläuft sich nach Angaben des Versicherers im ersten Jahr auf zwei Monatsbeiträge, im zweiten Jahr auf drei Monatsbeiträge und im vierten Jahr auf vier Monatsbeiträge. Dabei ist ein erstatteter Monatsbeitrag auf 60 Prozent limitiert, wie der Versicherer angibt. Der Tarif gewährt eine Entbindungspauschale in Höhe von 122,71 Euro, und es erfolgt eine Leistung für häusliche Pflege und Versorgung bei vorliegender ärztlicher Verordnung, wenn damit eine stationäre Behandlung vermieden werden kann. Der Versicherer wirbt außerdem mit einem Gesundheitstelefon zur Beratung in allen gesundheitlichen Fragen. Weiterhin deckt der Tarif die Erstattung in Höhe von 20 Prozent für Heilmittel sowie für physikalisch-medizinischen Leistungen und Heilpraktikerleistungen ab. Vorsorgeuntersuchungen werden wiederum zu 20 Prozent im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Untersuchungen erstattet.
Im stationären Bereich soll der Tarif ein Krankenhaustagegeld zahlen, wenn auf die Inanspruchnahme von Wahlleistungen verzichtet wird. Dieses Krankenhaustagegeld beläuft sich auf 4,09 Euro. Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung greift auch im stationären Bereich und liegt zwischen zwei Monatsbeiträgen im ersten Jahr und vier Monatsbeiträgen im vierten Jahr. Im Rahmen der Besonderheiten deckt der Tarif nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Kosten für eine voll- oder teilstationäre Versorgung im Hospiz ab.
Im dentalen Bereich werden bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 20 Prozent des Rechnungsbetrages erstattet. Vor der Behandlung fordert der Versicherer die Vorlage eines Heil- und Kostenplans. Der Tarif Q 20 sieht keine Zahnstaffel vor. Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung greift auch im dentalen Bereich.
Nach Angaben des Versicherers sieht der Tarif auch im außereuropäischen Ausland im ersten Monat des Aufenthalts einen Versicherungsschutz vor.