Es scheint fast so, dass die Verbraucher nur darauf gewartet hätten, dass die damalige Bundesregierung die so genannte Riester-Rente, eingeführt hat. Denn wie sonst ist der Erfolg dieser Zulagen-Rente zu erklären, da erwiesenermaßen zuvor die Bereitschaft der Verbraucher, sich um die private Altersvorsorge zu kümmern, nicht besonders hoch war.

Aber in der Tat: Die Zulagen-Rente ist auch deshalb ein Erfolg, weil besonders Verbraucher mit einem eher geringen Einkommen nun in der Lage sind, privat fürs Alter vorzusorgen und so der drohenden Altersarmut zumindest ein wenig entgegenzuwirken. Und will man den gewohnten Lebensstandard auch als Rentner nicht aufgeben, ist die private Vorsoge ohnehin unverzichtbar. Der Vorteil dieser Zulagenrente ist, dass die Rente tatsächlich als Leibrente (siehe Leibrentenversicherung) ausgezahlt wird und nicht, wie es z.B. bei Kapitallebensversicherungen der Fall ist, als Kapitalauszahlung erfolgt.

Dabei umfasst der Personenkreis der zulagenberechtigten Personen alle Verbraucher, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Zudem erhalten Arbeitslose, Hartz-IV-Empfänger sowie erwerbsunfähige bzw. vollständig dienstunfähige Personen die Zulagen. Beantragt werden die Zulagen in Verbindung mit der alljährlichen Einkommensteuererklärung. Dabei besteht die Förderung aus der Altersvorsorgezulage und dem Sonderausgabenabzug, der dann Anwendung findet, sollte eine zusätzliche Steuerersparnis zutage treten.

Wie hoch die jeweilige Zulage letztlich ist hängt von zweierlei Faktoren ab. Einerseits sind natürlich die eingezahlten Beiträge maßgeblich, die bei maximal 4 % des Jahresbruttoeinkommens, aber höchstens bei 2.100 € inklusive aller gewährten Zulagen liegt. Und andererseits ist es der zulagenberechtigten Personenkreis. Denn neben dem Versicherten selbst kann sein nichterwerbstätiger Ehegatte sowie alle in seinem Haushalt lebenden Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, die entsprechende Zulage erhalten. Werden insofern die Maximalbeiträge in den Vertrag eingezahlt, erhält der Versicherte sowie sein Ehegatte eine staatliche Zulage in Höhe von je 154,00 € im Jahr und jedes Kind eine Zulage in Höhe von jährlich 185,00 €. Für Kinder, die im Jahr 2008 geboren wurden, erhöht sich die Zulage gar auf 300,00 €. Konkret bedeutet das, dass eine Familie mit zwei Kindern, von denen eines im Jahr 2008 geboren wurde, eine jährliche Zulage von 793,00 € erhält, also nur noch 1.307,00 € selbst aufbringen muss, um die Förderung in voller Höhe zu erhalten.