Die Risikolebensversicherung gehört ebenso wie Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung zur Basisabsicherung einer jeden Familie. Meist schließt der Hauptverdiener eines Haushalts eine Versicherungssumme in Höhe eines zwei- bis dreifachen Jahresgehalts ab, damit die Familie auch im schlimmsten Fall den Lebensstandard und die eigene Immobilie halten kann. Seltener denken Paare an den Wert der Hausarbeit, die von einem eingeschränkt oder gar nicht berufstätigen Partner übernommen wird: bei einem Ableben dieses Partners würden erhebliche Kosten für Haushaltshilfen oder Einnahmeverluste entstehen, wenn der Hauptverdiener weniger arbeitet. Daher ist es wichtig, auch nicht arbeitende Partner gegen Berufsunfähigkeit und für den Todesfall zu versichern.

Eine günstige und oft ausreichende Lösung stellt die Verbundene Risikolebensversicherung dar. Sie deckt in einem Vertrag das Todesfallrisiko beider Partner ab. Auch Zusatzversicherungen gegen Unfall und Berufsunfähigkeit lassen sich in diesen Vertrag mit aufnehmen. Wer gleichzeitig Guthaben ansparen möchte, kann auch auf eine kapitalbildende verbundene Lebensversicherung zurückgreifen. Nahezu alle großen Versicherungsgesellschaften wie Allianz, HUK Coburg oder R+V bieten verbundene Risikolebensversicherungen an, auch bei Direktversicherern wie Asstel ist ein Abschluss dieses Produkts möglich.

Verbundene Risikolebensversicherung mit Beitragsvorteil

Der Vorteil des „Über Kreuz versichern“ gegenüber dem Abschluss von zwei separaten Risikolebensversicherungen liegt in einem um bis 15% niedrigeren Beitrag, resultierend aus der Ersparnis von Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie einer kombinierten Risikokalkulation: die Versicherungssumme wird nur beim Tod der zuerst versterbenden Person ausgezahlt („Versicherung auf den ersten Tod„), danach erlischt die Versicherung. Werden zwei getrennte Risikolebensversicherungen abgeschlossen, leisten diese unabhängig voneinander.

Im Falle einer Trennung oder Scheidung kann die Verbundene Lebensversicherung gekündigt werden, meist werden dann anteilige Risikorückstellungen des Versicherers als Rückkaufswert ausgezahlt. Wird der Todesfallschutz jedoch weiterhin benötigt, muss eine Risikolebensversicherung neu abgeschlossen werden. Durch das höhere Eintrittsalter sind die Beiträge jedoch höher; kommen neue Krankheiten oder kürzlich durchgeführte Operationen hinzu, ist ein Neuabschluss unter Umständen gar nicht mehr möglich.

Die Verbundene Risikolebensversicherung ist sinnvoll, wenn sich beide Versicherungsnehmer ohnehin mit einer ähnlich hohen Versicherungssumme versichert hätten. Dies kann in der Praxis bei gleich verdienenden Paaren, bei der Todesfallabsicherung einer Immobilienfinanzierung oder sich gegenseitig absichernden Geschäftspartnern sinnvoll sein. Siehe auch: Versicherung auf verbundene Leben.