Die Absicherung gegen einen möglichen Todesfall spielt je nach individueller Situation eine sehr wichtige Rolle. Zum Beispiel dann, wenn Kinder zur Familie gehören, die noch wirtschaftlich abhängig von ihren Eltern sind. In solch einem Fall sollten die Eltern abgesichert sein – vor allem wenn beide berufstätig sind. Oftmals genügt es bereits, wenn einer der beiden verstirbt. Die finanziellen Folgen sind oft gravierend, weil der Lebensstandard nicht gehalten werden kann. Erst recht wenn hohe Kreditsummen abzuzahlen sind – beispielsweise im Rahmen einer Baufinanzierung – dann achten Banken auf eine Absicherung der Schuldner gegen den Todesfall. Das geschieht zum einen sicher nicht ganz uneigennützig zum Zwecke einer Risikominderung für den Kreditgeber. Zum anderen jedoch wird auch der Kunde geschützt.

Eine solche Absicherung geschieht im Regelfall „über Kreuz“. Das bedeutet, dass der jeweilige Partner versichert, der andere hingegen begünstigt wird. Im Todesfall kommt die ausgezahlte Versicherungssumme der jeweils überlebenden Person zu Gute. Eine Absicherung über Kreuz wird häufig mittels Risikolebensversicherungen durchgeführt, da sich mit diesem Typ Versicherung recht hohe Versicherungssummen mit relativ niedrigen Beiträgen finanzieren lassen. Meist lassen sich bei bereits abzuzahlenden Krediten keine Beiträge mehr zur Besparung einer kapitalbildenden Lebensversicherung aufbringen. Diese würde ebenfalls eine Absicherung über Kreuz ermöglichen, schüttet im Gegensatz zu reinen Risikolebensversicherung jedoch bei Ablauf Kapital aus.

Zweites klassisches Beispiel für die Wichtigkeit einer gegenseitige Absicherung ist eine Geschäftspartnerschaft. Gründen zwei Personen ein Unternehmen, dann steigert dieses im Lauf der Jahre seinen Wert – sofern es „gut läuft“. Verstirbt einer der Partner nach mehreren Jahren Geschäftstätigkeit, dann fließt die Hälfte des Unternehmenswertes grundsätzlich den Erben des Verstorbenen zu. Wenn es dann um hohe Werte geht, gestaltet sich eine Auszahlung der Erben schwierig. Eine mögliche Folge ist der Verkauf des Unternehmens bzw. die Aufnahme neuer Kredite um die hälftigen Unternehmenswert zahlen zu können. Um diese Fälle zu verhindern, kann ebenfalls eine Absicherung über Kreuz mittels Risikolebensversicherung erfolgen.