Zur Absicherung der Insassen eines Fahrzeugs ist bei vielen Versicherern eine Insassen-Unfallversicherung abschließbar, welche bei unfallbedingten Personenschäden der Insassen leistet. Je nach Angebot der Versicherungsgesellschaft kann eine Insassen-Unfallversicherung für alle mitfahrenden Personen oder nur für einzelne Plätze des Fahrzeugs vereinbart werden. Häufig wird z.B. eine Unfallversicherung nur für den Fahrer eines Fahrzeugs angeboten, welche jeden berechtigten Fahrer absichert. Berufsfahrer sind meist jedoch nicht über eine Unfallversicherung dieser Form versicherbar. Eine Unfallversicherung für Insassen wird z.B. von der Allianz, der VGH oder der DEVK angeboten.

Die Insassen-Unfallversicherung leistet bei Personenschäden der Insassen infolge von (nicht vorsätzlichen) Unfällen, welche sich während der Fahrt, des Be- und Entladens oder des Ein- und Aussteigens ereignet haben. Die Schuldfrage ist hierbei unerheblich. Der Geltungsbereich beinhaltet meist Unfälle innerhalb Europas.

Im Schadensfall zahlt die Insassen-Unfallversicherung unter anderem Invaliditäts- und Todesfallleistungen. Bei Tod einer versicherten Person wird die vereinbarte Deckungssumme geleistet. Für eine Invalidität wird meist ein bestimmter Prozentsatz der Versicherungssumme ausgezahlt. Die Höhe richtet sich hierbei nach der Schwere der Beeinträchtigung. Bei einigen Versicherungen wird für eine Invalidität älterer Personen eine Rente anstatt einer einmaligen Kapitalabfindung geleistet. Zusätzlich kann eine Insassen-Unfallversicherung weitere Leistungen erbringen, wie z.B. Erstattung des Verdienstausfalls, Krankenhaustagegeld oder Kostenerstattung für notwendige Umbaumaßnahmen. Die Leistungen der Insassen-Unfallversicherung werden zudem durch Ansprüche der geschädigten Person gegenüber einer Krankenkasse oder anderen Versicherern nicht gemindert.

Eine Insassen-Unfallversicherung wird häufig als überflüssig angesehen, da unfallbedingte Personenschäden meist schon durch andere Versicherungen abgedeckt sind. So übernimmt bei Unfällen die Kfz-Haftpflichtversicherung die Entschädigung der Insassen des Fahrzeugs, zahlt jedoch nicht für den Fahrer selbst bei verschuldeten oder mitverschuldeten Unfällen. Allerdings kann auch dieser durch eine allgemeine Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert sein. Eine Insassen-Unfallversicherung erhöht jedoch die jeweiligen Entschädigungen, da die Leistungen unabhängig von anderen Versicherungsleistungen ausgezahlt werden. Des Weiteren sind mit einer Insassen-Unfallversicherung auch unverschuldete Unfälle abgesichert, bei welchen der Unfallverursacher keine Haftpflichtversicherung hat oder Unfallflucht begeht.