Die Medienversicherung zählt zu der Gruppe der Spezialversicherungen. Mit einer Medienversicherung können sich Personen oder Unternehmen innerhalb der Medienbranche gegen Ausfälle, materielle Beschädigungen oder sonstige Schadensfälle finanziell absichern. Besonders relevant ist die Medienversicherung vor allem für Radio- und Fernsehsender, Film-Produktionsfirmen, Tonstudios, Journalisten, Fotografen und alle sonstigen Medienschaffenden. Da die Ausrichtungen innerhalb der Medienbranche ziemlich vielfältig ist, ist die Medienversicherung speziell auf die jeweiligen Bereiche zugeschnitten.

Die drei Zweige der Medienversicherung
Die Versicherung für die Medienbranche gliedert sich in drei Hauptversicherungen auf, die Filmversicherung, die Veranstaltungsausfall-Versicherung und die Kinoversicherung.

Bei der Filmversicherung werden alle Schäden abgedeckt, die bei Film- und Fernsehproduktionen entstehen können. Auch die Filmversicherung glieder sich in unterschiedliche Bereiche auf, durch die jeweils verschiedene Bereiche abgedeckt werden. So gehören zu der Filmversicherung beispielsweise die Elektronik- und Technikversicherung, die Personen- und Filmausfallversicherung, die Produktionshaftpflichtversicherung und die Filmmaterial- und Requisitenversicherung.

Die Veranstaltungsausfallversicherung deckt alle Schdensfälle ab, die im Rahmen von gewerblichen Veranstaltungen wie beispielsweise Konzerten oder Modeschauen auftreten können. Dabei kann es sich um alle Arten von unvorhersehbaren Ausfällen, Terminverschiebungen, Programmänderungen o.ä. handeln. Die Veranstaltungsversicherung deckt in solchen Fällen alle Regressansprüche wie beispielsweise Gagen, Ticketpreis-Rückerstattung usw. ab. Allerdings sind Vertragsstrafen oder Schadensfälle, die aufgrund von fahrlässigem Verhalten seitens der Veranstalter verursacht werden, von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Versicherungssumme entpricht in etwa den Kosten der Veranstaltung. Zudem wird immer nur eine konkrete Veranstaltung versichert.

Die Kinoversicherung richtet sich an die Besitzer von Kinos oder ähnlichen Filmvorführungsstätten, die mit dem notwendigen Equipment für Filmvorführungen ausgestattet sind. Bei der Kinoversicherung gilt der Versicherungsschutz für die gesamte technische Ausstattung zur Filmvorführung und bei Schadensfällen im Gastronomiebereich, die bei Feuer, Beschädigung oder Diebstahl/Einbruch auftreten können. So wie auch bei der Veranstaltungsversicherung gilt bei der Kinoversicherung kein Versicherungsschutz bei Schäden die aus Vertragsverletzungen oder grob fahrlässigem Verhalten resultieren. Die Versicherungssumme entspricht dabei dem Wert der gesamten Einrichtung und allen angebotenen Waren.

Bekannte Versicherungsanbieter für Medienversicherungen sind z.B. die HDI Gerling Filmversicherung oder die Medien-Versicherung a.G. Karlsruhe.