Die Veranstaltungsausfallversicherung gehört zu den Schadenversicherungen. Schließt der Veranstalter eines Events eine solche Versicherung ab, so ist er gegen die finanziellen Nachteile abgesichert, die durch den Ausfall, den Abbruch, die Änderung oder die Verschiebung seiner Veranstaltung entstehen können. Veranstaltungsausfallversicherungen werden nicht von jeder Versicherungsgesellschaft angeboten. Es gibt viele Versicherungen, die sich auf den Versicherungsschutz bei Großveranstaltungen spezialisiert haben, wie etwa eventAssec. Auch einige große Versicherungsgesellschaften, wie beispielsweise Zurich oder ERGO, haben Veranstaltungsausfallversicherungen im Angebot.

Einzelheiten zur Veranstaltungsausfall-Versicherung
Versichert ist typischerweise der Vermögensschaden, der dem Veranstalter entsteht, falls die Veranstaltung abgesagt, abgebrochen, verlegt, verschoben oder in ihrer Durchführung geändert werden muss. Die Versicherungssumme wird dabei individuell festgelegt. Bei einigen Versicherern können nicht nur die entstehenden Kosten abgesichert werden, sondern auch der entgangene Gewinn. Es besteht die Möglichkeit eine Selbstbeteiligung festzulegen, dies ist aber nicht zwingend notwendig.

Deckungsvarianten
Veranstaltungsausfallversicherungen werden in der Regel in verschiedenen Deckungsvarianten angeboten. In der Grunddeckung übernimmt die Versicherung die Kosten für Schäden, die entstehen, wenn die Veranstaltung durch von außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Ereignisse ausfallen, abgebrochen oder in der Durchführung geändert werden muss. Dies ist etwa bei einem Ausfall der öffentlichen Stromversorgung der Fall. Änderungen, Verlegungen, Abbrüche oder Ausfälle von Veranstaltungen aufgrund von Unfall, Krankheit oder Tod eines der versicherten Künstler sind in der Grunddeckung nicht enthalten und müssen separat abgesichert werden. Das Nichterscheinen eines Künstlers aus anderen Gründen – etwa durch Probleme bei der Anreise – ist bei dieser Variante nicht versichert. Die Versicherer bieten allerdings auch Varianten an, die das Nichterscheinen eines Künstlers infolge sämtlicher, außerhalb der Einflussmöglichkeiten des Künstlers sowie des Veranstalters, liegender Umstände versichern.

Nicht versicherte Schäden
Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten, vorsätzliche Unterlassungen oder Handlungen sowie Vertragsbruch vonseiten des Versicherungsnehmers, der Organisatoren oder der versicherten Personen entstehen, sind nicht versichert. Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die durch Witterungseinflüsse entstanden sind. Gerät eine der an der Veranstaltung beteiligten Personen in finanzielle Schwierigkeiten und entstehen daraus Schäden, so sind diese nicht abgesichert. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden, die durch Eingriffe von hoher Hand, Attentatsdrohungen, kriegsähnliche Ereignisse oder Krieg, Unruhen, Streik und Terrorismus entstehen.