Bei der Haftpflichtversicherung handelt es sich generell um eine Absicherung gegenüber Schäden, die Dritten im Personen-, Sach- oder Vermögensbereich entstehen. Dabei ist aber bei der Haftpflichtversicherung generell die Haftung an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Gegenständen ausgeschlossen. Genau in diese Lücke greift die Requisitenversicherung. Sie ist im Medienbereich dafür zuständig, Gegenstände gegen Schäden abzusichern, die an diesen während der Herstellung von Fernsehshows oder Filmen entstehen. Die Wirksamkeit der Requisitenversicherung erstreckt sich auf Kostüme und Privatgarderobe von an der Herstellung beteiligten Personen sowie auch Zubehör wie Schmuck und andere Edelmetallgegenstände. Weiterhin deckt die Requisitenversicherung Schäden ab, die an Tieren und Pflanzen entstehen, die im Zusammenhang mit der Produktion am Produktionsstandort zum Einsatz kommen.

Im Einzelfall kann es sein, dass besonders hochwertige Requisiten bei der Requisitenversicherung im Versicherungsschein explizit genannt sein müssen, um einen entsprechenden Versicherungsschutz innerhalb er Requisitenversicherung zu genießen. Der Einschluss besonders hochwertiger Requisiten in die Requisitenversicherung per Zusatzvereinbarung ist dann in der Regel mit Mehrkosten für die Versicherungsbeiträge belegt.

Innerhalb der Requisitenversicherung sind alle Schäden, die an den für die Produktion benötigten Requisiten entstehen, finanziell abgesichert. Versichert sind dabei in der Requisitenversicherung alle innerhalb des Versicherungsscheins vereinbarten Gefahren. Dazu gehöre sowohl der Diebstahl als auch die Zerstörung sowie auch die Wertminderung, die sich aus Beschädigungen oder Verschmutzungen ergibt. Generell sind auch Fahrzeuge innerhalb der Requisitenversicherung mitversichert, sofern sie ordnungsgemäß verschlossen werden. Bei Bauten und Materialien erstreckt sich der Versicherungsschutz durch die Requisitenversicherung im Regelfall ausschließlich auf Schäden, die durch Blitzschlag, Brand oder Explosion entstanden sind. Dabei wird der Versicherungsschutz von der Requisitenversicherung nur dann erteilt, wenn die Schäden nicht vorhersehbar waren und nicht aus grober Fahrlässigkeit heraus entstanden sind. Fachwissen im Umgang mit Requisiten wird bei der Requisitenver sicherung vorausgesetzt.

Der Geltungsbereich der Requisitenversicherung ergibt sich immer aus dem Ort, der im Versicherungsvertrag als Produktionsstätte genannt wird. Die Ton- und Datenträger selbst sowie Filmmaterial sind von der Requisitenversicherung ausgeschlossen. Weiterhin gehört im Regelfall auch nicht das technische Equipment, das für die Erstellung des Films oder der Show erforderlich ist, in die Requisitenversicherung mit hinein.